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Lebenslange Haft für Erzieherin wegen Mordes an dreijähriger Greta aus Viersen

Landgericht Mönchengladbach stellt besondere Schwere der Schuld fest

Im Prozess um den Tod der dreijährigen Greta aus dem nordrhein-westfälischen Viersen ist die angeklagte Erzieherin wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. In seinem Urteil stellte das Landgericht Mönchengladbach am Freitag zudem die besondere Schwere der Schuld der 25-jährigen Sandra M. fest, womit eine vorzeitige Haftentlassung weitestgehend ausgeschlossen wird. Zudem sah das Gericht die Mordmerkmale der Heimtücke sowie niederer Beweggründe erfüllt.

Greta sei “ganz bestimmt nicht” darauf gefasst gewesen, nur wenige Tage vor ihrem dritten Geburtstag in der Kita mit einem “Angriff auf ihr Leben” rechnen zu müssen, erklärte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers. Das Kind sei sowohl “wehrlos” als auch “arglos” gewesen. Das Urteil ließ M. mit Tränen in den Augen über sich ergehen.

Die Erzieherin aus Geldern soll Greta im vergangenen April während des Mittagsschlafs den Brustkorb bis zum Atemstillstand zusammengedrückt haben. Der Notarzt konnte das Kind zwar reanimieren, es starb aber kurz darauf nur einen Tag nach seinem dritten Geburtstag im Krankenhaus. Die Tat ereignete sich demnach am letzten planmäßigen Arbeitstag der Erzieherin, weil die Viersener Kita ihr zum Monatsende gekündigt hatte.

M. soll zuvor bereits weitere Kinder in anderen Kitas auf die gleiche Weise misshandelt haben. Die Anklage warf der Erzieherin deshalb auch die Misshandlung von Schutzbefohlenen in acht weiteren Fällen vor. Das Gericht sprach sie in zwei Fällen schuldig. In allen anderen Punkten wurde M. freigesprochen.

“Wir halten die Angeklagte auch weiterhin für verdächtig”, erklärte der Vorsitzende Richter. Allerdings habe sich die Beweisaufnahme nicht zu einer “Überzeugungslage” verdichten können. M. hatte zu Beginn des Schwurgerichtsverfahrens die Vorwürfe bestritten und auch im weiteren Prozessverlauf geschwiegen.

Als mögliches Motiv für die Übergriffe nannte die Kammer Autoritätsgründe, weil M. als Erzieherin “Durchsetzungsprobleme” gehabt habe. Im Umgang mit den Kindergartenkindern habe sie sich “roher und schroffer Erziehungsmethoden” bedient und ihre Schützlinge “von oben herab behandelt”.

Im Fall der kleinen Greta sei daher denkbar, dass die Angeklagte ihr die Luft abgedrückt habe, weil sich das Kind nicht so verhalten habe, wie es sich die Erzieherin gewünscht habe. Andere Motive, etwa Verzweiflung oder den Wunsch, sich als Heldin aufspielen zu wollen, schloss die Kammer aus.

“Das Urteil ist so hart, wie es nur sein kann”, erklärte Marie Lingnau, die Gretas Mutter im Verfahren vertrat. Der Tag der Urteilsverkündung sei für Gretas Mutter “sehr hart gewesen”. Dass für die Erzieherin kein lebenslanges Berufsverbot verhängt wurde, bereite Gretas Mutter allerdings Sorge.

M.s Verteidiger, die auf Freispruch plädiert hatten, kündigten an, gegen das Urteil in Revision gehen zu wollen. “Wir sind mit Sicherheit nicht mit dem Urteil zufrieden”, sagte der Rechtsanwalt Ingo Herbort. Für M. sei die Entscheidung der Kammer sowohl “ein Schock” als auch “eine schwere Niederlage”.

by Von Hannah RÜDIGER

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