Im Prozess um den Tod der dreijährigen Greta aus dem nordrhein-westfälischen Viersen ist die angeklagte Erzieherin wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. In seinem Urteil stellte das Landgericht Mönchengladbach am Freitag zudem die besondere Schwere der Schuld der 25-jährigen Sandra M. fest, womit eine vorzeitige Haftentlassung weitestgehend ausgeschlossen wird.
Die Frau aus Geldern soll dem Kindergartenkind Greta im vergangenen April während des Mittagsschlafs den Brustkorb bis zum Atemstillstand zusammengedrückt haben. Der Notarzt konnte das Kind zwar reanimieren, es starb aber Tage später im Krankenhaus. Die Tat ereignete sich demnach am letzten planmäßigen Arbeitstag der Erzieherin, weil die Viersener Kita ihr zum Monatsende gekündigt hatte.
M. soll zuvor bereits weitere Kinder in anderen Kitas auf die gleiche Weise misshandelt haben. Die Anklage warf der Erzieherin deshalb auch die Misshandlung von Schutzbefohlenen in acht weiteren Fällen vor. Das Gericht sprach sie in zwei Fällen schuldig. Zu Beginn des Schwurgerichtsverfahrens hatte M. alle Vorwürfe bestritten. Die Verteidigung plädierte im Prozess auf Freispruch.
by INA FASSBENDER