Staatsanwaltschaft hatte falsche Anklage
Im vergangenen Jahr wurde Fabian S. (35) von der Staatsanwaltschaft angeklagt, die Rentnerin Christa S. (77) aus Wegeleben (Landkreis Harz) nach einem missglückten Einbruchsdiebstahl getötet zu haben. Doch die Richter am Landgericht Magdeburg kamen zu einem völlig anderen Ergebnis: Der Angeklagte ermordete Christa S., weil er Sex mit ihr wollte. Das Opfer musste sterben, weil es sich wehrte!
DNA-Spuren führten zur Überführung
Am 22. April 2012 entdeckte eine Nachbarin Christa S. tot auf der Couch in ihrer Wohnung. Die Seniorin war halb nackt, der Fernseher lief. Strumpfhose und Slip lagen zerknüllt auf dem Fußboden. Die Tür war aufgebrochen. Obwohl DNA-Spuren gesichert wurden, kam die Kripo dem Täter jahrelang nicht auf die Spur. Erst ein Massen-DNA-Test im vergangenen Sommer brachte den Durchbruch. Die Spur führte zu Fabian S., einem bulligen Kerl mit rotem Bart.
Verteidiger behauptete Halbbruder als Täter
Im Prozess schwieg der American-Football-Spieler lange Zeit. Schließlich ließ er seinen Verteidiger erklären, dass ihn sein Halbbruder angerufen habe und ihm die Tat gestanden habe. Fabian S. hoffte auf eine milde Strafe wegen seiner geringen Tatbeteiligung. Doch die Richter sahen das komplett anders und verurteilten ihn zu lebenslanger Haft.
Opfer hatte Vorliebe für jüngere Männer
Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg erklärte, dass das Opfer Christa S. trotz ihres hohen Alters regelmäßig mit jüngeren Männern verkehrte. Für den Verkehr hatte sie auch immer ein Kondom vorrätig. Der Angeklagte hatte im Prozess bestritten, dass er eine Vorliebe für ältere Frauen oder einen Fetisch für Damenkleidung habe. Trotzdem gelangten die Richter zu einer anderen Überzeugung.
Mörder tötete aus Motiv der Verdeckung einer Straftat
Der Angeklagte soll es gewesen sein, der Christa S. Strumpfhose und Slip ausgezogen hat. Als die Frau, die zu dieser Zeit vermutlich bewusstlos war, aufwachte und sich wehrte, würgte Fabian S. sie zu Tode. „Das Motiv war die Verdeckung einer Straftat, und zwar der sexuellen Nötigung des Opfers.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.