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Lauterbach kocht! Corona ist offiziell vorbei in Deutschland – aber Gesundheitsamt dementiert

Lauterbach kocht! Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Start der Corona-Pandemie hat am Freitag das Bundesamt für Katastrophenschutz und Bevölkerungsschutz (BBK) Corona-Entwarnung gegeben. Auf der Website der Behörde konnte man lesen: “Die Warnung ist aufgehoben.“ Doch nur kurze Zeit später wurde diese Behauptung durch das Bundesgesundheitsministerium dementiert. Gesundheitsminister Karl Lauterbach erklärte gegenüber den Medien: “Das Bundesministerium hat diese Meldung nicht versendet.“ Was denn nun?

Behörde gibt fälschlicherweise Entwarnung

Lauterbach selbst spricht davon, dass man von Seiten des Gesundheitsministeriums lediglich eine Aktualisierung an die Behörde geschickt habe. Doch auch in dieser Aktualisierung heißt es: “Corona ist weiterhin eine ernste Gefahr für die Gesundheit der Menschen.“ Gegen 11:30 Uhr am Morgen war auf der Homepage des Bundesamtes für Bevölkerungshilfe und Katastrophenschutz eine entsprechende Meldung veröffentlicht worden, die von einer aufgehobene Warnung im Zusammenhang mit Corona gesprochen hatte. Angeblich stünde man sogar in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium. Offenbar handelte es sich jedoch um ein Missverständnis. Die Entwarnung sei gegeben worden, weil in der Alarm-App Nina ganz Deutschland als Gefahrengebiet eingestuft wurde. Mit der Entwarnung sollte die App übersichtlicher gestaltet werden. Allerdings sei die Corona Pandemie natürlich noch nicht vorbei.

Corona bleibt auch weiterhin gefährlich

Aus dem Gesundheitsministerium heißt es, dass die Gefahr durch das Coronavirus für die Menschen weiterhin hoch sei. Von einer Entwarnung könne demnach keine Rede sein. Und auch das BBK bestätigte kurz darauf, dass weiterhin Gefahr für die Gesundheit der Bundesbürger besteht. Aus aus diesem Grund werde man auch weiter Corona-Regeln und Inzidenzen melden. Für den Herbst und Winter seien deshalb auch neue Corona-Vorschriften geplant worden. Diese würden aber keine Lockdowns und Ausgangssperren mehr enthalten. Nur in extremen Ausnahmefällen, wenn das Gesundheitssystem in Deutschland in Gefahr geraten sollte, wolle man diese Entscheidung überdenken. Bisher sei geplant eine FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen einzuführen. Zudem wird in Kliniken und Pflegeheimen wieder Maskenpflicht herrschen und die Besucher müssen als Voraussetzung für den Eintritt einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen. Ab dem 1. Oktober können die Regierungen der Bundesländer von sich aus weitere Maßnahmen anordnen. Dazu gehört eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, sowie Test- und Maskenpflicht in Schulen ab der fünften Klasse. Außerdem können die Länder entscheiden, ob frisch geimpfte oder gerade genesene Personen Masken tragen müssen. Im drastischten Fall könnten in Restaurants, Kneipen, Kinos und öffentlichen Veranstaltungen wieder Personen-Obergrenzen und Abstandsregeln eingeführt werden.

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