Verbraucherschützer haben sich für einen Schadenersatzanspruch von pauschal 15 Euro pro Monat ausgesprochen, wenn die tatsächliche Bandbreite der Internetverbindung nicht der vertraglich zugesicherten entspricht. Verbraucherinnen und Verbraucher müssten dann "unkompliziert entschädigt werden", erklärt die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Ramona Pop, am Montag. Außerdem solle die Bundesregierung die gesetzlich zugesicherte Mindestbandbreite anheben, damit unterversorgte Gebiete schnelleres Internet bekommen.
Bislang steht Verbrauchern ein Preisminderungsrecht zu, wenn die tatsächliche Bandbreite von der vertraglich zugesicherten abweicht. Laut vzbv gibt es dabei jedoch "gravierende Probleme bei der Durchsetzung". Denn Anbieter würden die Minderungshöhe intransparent berechnen, zu gering ansetzen oder manchmal gar nicht gewähren.
Das Minderungsrecht sei daher nur auf dem Papier ein Fortschritt für besseren Kundenschutz auf dem Telekommunikationsmarkt, erklärte Pop. "In der Realität bleiben Verbraucher:innen auf der Strecke und kommen nicht zu ihrem Recht." Eine pauschale monatliche Entschädigung könnte Abhilfe schaffen.
Zudem habe die Bundesregierung eine Anhebung der Mindestbandbreite für Mitte 2023 zugesagt, erklärten die Verbraucherschützer weiter. Derzeit haben Endnutzer grundsätzlich einen Anspruch auf eine Downloadbandbreite von mindestens zehn Megabit pro Sekunde, der vzbv fordert eine Anhebung auf mindestens 15 Megabit pro Sekunde. "Die Bundesregierung muss das Recht auf Versorgung mit Breitband endlich ernst nehmen", erklärte Pop.
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