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Lange Haftstrafen in Hauptprozess um Missbrauchskomplex Münster

Gericht verhängt zudem Sicherungsverwahrung gegen vier Männer

Im Hauptprozess um den Missbrauchskomplex Münster sind die vier angeklagten Männer am Dienstag zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht der nordrhein-westfälischen Stadt verhängte gegen sie Gefängnisstrafen zwischen zehn und 14 Jahren. Außerdem ordnete es in allen Fällen anschließende Sicherungsverwahrung an. Die Mutter des Hauptbeschuldigten, die wegen Beihilfe zu den Taten angeklagt war, wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier Männer im Alter zwischen 28 und 43 Jahren Kinder schwerst sexuell missbraucht hatten. Der als Hauptbeschuldigter geltende 28-jährige Adrian V. aus Münster hatte sich laut Anklage gemeinsam mit weiteren Tätern teilweise über Tage hinweg in einer Gartenlaube an den Opfern vergangen und Aufnahmen davon im Darknet verbreitet. Gegen ihn verhängten die Richter eine Gefängnisstrafe von 14 Jahren.

Bei den weiteren Angeklagten handelt es sich um einen 31-Jährigen aus Staufenberg bei Gießen, einen 36 Jährigen aus Hannover sowie um einen 43-Jährigen aus dem brandenburgischen Schorfheide. Die Männer sollen ihre Opfer bei den Taten mit KO-Tropfen gefügig gemacht haben. Mitangeklagt war zudem die 46-jährige Mutter des Hauptbeschuldigten V., die von den Verbrechen gewusst haben soll.

Mit seinen Urteilen folgte das Landgericht im Wesentlichen den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Der Missbrauchskomplex war vor etwas mehr als einem Jahr bekannt geworden. Im Zentrum der Ermittlungen stehen insgesamt 30 Stunden lange Videoaufnahmen von den Taten in der Gartenlaube, bei Durchsuchungen wurden diverse Speichermedien mit Kinderpornografie entdeckt. Die Arbeit der Polizei ist noch nicht beendet. Durch die Auswertung geraten immer wieder neue Verdächtige aus ganz Deutschland ins Visier.

by INA FASSBENDER