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Landgericht Bonn untersagt Onlineportal zu Gesundheitsthemen von Bund

Das Landgericht Bonn hat ein vom Gesundheitsministerium im Internet betriebenes Gesundheitsportal untersagt. Das Onlineportal mit seinen allgemeinen Informations- und Ratgeberartikeln zum Thema Gesundheit verletze das Gebot der Staatsferne der Presse, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Es sah die staatlichen Publikationen demnach als unlauteren Wettbewerb. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Verlag Wort & Bild - Betreiber mehrerer Gesundheitsportale - wehrte sich in dem Verfahren gegen das vom Bund betriebene sogenannte Nationale Gesundheitsportal. Als Begründung führte der Verlag an, mit dem Betrieb des Portals verstoße der Bund gegen das Gebot der Staatsferne der Presse. Das Gebot solle die Meinungsbildung durch den Staat von oben nach unten verhindern. Außerdem schütze es die private Presse vor einem Leserverlust durch staatliche Veröffentlichungen.

Das Landgericht folgte der Auffassung des klagenden Verlags. Demnach überschreitet ein Großteil der auf dem Portal eingestellten Artikel "die Grenzen des zulässigen staatlichen Informationshandelns". Die Beiträge enthielten keine Hinweise zu akuten Gefahren, sondern umfassten allgemeine Informationen, Tipps oder Ratschläge für ein gesundes Leben. Um seinen Fürsorgepflichten nachzukommen, benötige der Bund ein solches Portal nicht. Zudem gehe der Betrieb zulasten privater Anbieter. Eine Schadensersatzpflicht lehnte das Gericht indes ab.

"Die Entscheidung des Landgerichts Bonn ist ein großer Erfolg für das gesamte Verlagswesen und die Pressefreiheit", erklärte Andreas Arntzen, Vorsitzender der Geschäftsführung des Verlags Wort & Bild. Die freie Presse sei ein "Grundpfeiler für die freie Meinungsbildung" und dürfe nicht "von staatlichen Konkurrenzangeboten beeinträchtigt werden".

Das Gesundheitsministerium hatte das Portal gesund.bund.de im September 2020 gestartet. Bürger sollten sich mit dessen Hilfe zu Gesundheitsthemen informieren können. Eine zunächst eingegangene Zusammenarbeit mit dem Internetkonzern Google stoppte das Landgericht München I im Februar 2021 wegen Kartellrechtsverstößen. Die Kooperation bezog sich auf Informationsboxen, welche die Suchmaschine bei Recherchen nach bestimmten Krankheitsbildern prominent anzeigte.

tbh/cfm