Die Bundesländer haben die Bundesregierung aufgefordert, Sonderregeln für den erleichterten Bau von Flüchtlingsunterkünften vorzeitig zu verlängern. Die Länderkammer stimmte am Freitag einem entsprechenden Entschließungsantrag Schleswig Holsteins zu. Darin heißt es, "ein signifikanter Wandel in der Entwicklung des Fluchtgeschehens" sei "weder absehbar noch erwartbar". Die Kommunen müssten deshalb die Möglichkeit bekommen, langfristig Sonderregelungen im Baurecht nutzen zu können.
Entsprechende Erleichterungen gelten in Paragraf 246 Baugesetzbuch bisher befristet bis Ende 2027. Bestimmte, sonst geltende Vorgaben für die Prüfung und Genehmigung von Bauvorhaben werden dabei für Flüchtlingsunterkünfte ausgesetzt. Die Länder verlangen eine vorzeitige Verlängerung bis Ende 2030 sowie die Anhebung weiterer Fristen für eine erneute Zulässigkeitsbegründung von bestehenden Unterkünften.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sagte zur Begründung des Entschließungsantrags, die bisherigen Regelungen enthielten zwar schon "umfängliche Instrumente" zum erleichterten Bau von Flüchtlings- und Asylunterkünften. Die Befristung bis 2027 sowie weitere Fristregelungen könnten aber Kommunen davon abhalten, "die dringend benötigten Unterkünfte mit hinreichend Planungssicherheit zu realisieren". Denn dies sei dann "vielfach unwirtschaftlich" für die Städte und Gemeinden.
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