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Kündigung von Lehrer in Brandenburg wegen Ablehnung von Maskenpflicht rechtens

Pädagoge rief Eltern zu Vorgehen gegen Schule auf

Die Kündigung eines Lehrers in Brandenburg, der die Maskenpflicht ablehnt, ist wirksam. Die Äußerungen des Lehrers gegenüber der Schulelternsprecherin rechtfertigten die außerordentliche Kündigung, teilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag in Berlin mit. Es wies die Kündigungsschutzklage des Lehrers ab. (Az. 10 Sa 867/21)

Eine Mail an die Elternsprecherin hatte demnach unter anderem die Aufforderung an die Eltern enthalten, wegen der Maskenpflicht mit einem formulierten Schreiben gegen die Schule vorzugehen. Der Mann nannte die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes "vorsätzliche Körperverletzung". Er weigerte sich auch selbst, in der Schule eine Maske aufzusetzen.

Obwohl es eine Abmahnung gab und das Land den Pädagogen warnte, dass er mit einer Kündigung rechnen müsse, gab er in einer weiteren E-Mail eine ähnliche Erklärung ab, wie das Gericht weiter mitteilte. Zudem habe er ein Attest aus Österreich vorgelegt, das ihn vom Tragen eines Maske befreien sollte, das er aber aus dem Internet gezogen habe.

by Tobias SCHWARZ