Ein an Krebs erkrankter 78-Jähriger ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, sich eine frühere Corona-Schutzimpfung zu erstreiten. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei unzulässig, teilte das Gericht am Freitag mit. Zuvor hatten schon das Verwaltungsgericht München und der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) gegen ihn entschieden. (Az. 1 BvQ 15/21)
Der Mann soll bald eine Chemotherapie bekommen und wollte sofort geimpft werden. Das Verwaltungsgericht lehnte ab, weil er nur in die Gruppe mit der zweithöchsten Priorität falle. Der VGH wies seine gegen die Entscheidung gerichtete Beschwerde ab. Vor dem Bundesverfassungsgericht beantragte der Mann daraufhin, die Beschlüsse aufzuheben und die Stadt München oder das Bundesland Bayern dazu zu verpflichten, ihn sofort zu impfen.
Dies lehnte das Bundesverfassungsgericht am 22. Februar ab, wie es nun öffentlich machte. Der Mann habe nicht nachvollziehbar dargelegt, dass ihm durch das Warten auf eine Impfung innerhalb der Gruppe zwei ein schwerer Nachteil entstünde oder dass er eine erste Impfung als Teil dieser Gruppe nicht bald erhalten könne, teilte das Gericht mit.
Das Gericht war auch nicht überzeugt davon, dass der Mann sich nicht isolieren könne, um das Risiko zu verringern. Er habe nicht näher erklärt, warum das Ansteckungsrisiko bei einer teilstationären Behandlung hoch sei.
by YOSHIKAZU TSUNO