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Krebserregendes Eis! Rückruf! Krebserregende Stoffe in beliebtem Eis – tödliche Gefahr in der Hitzewelle!

Achtung – dieses beliebte Eis ist krebserregend! Mitten in der Hitzewelle erreicht uns dieser unfassbare Rückruf! Der Hersteller hat nun gleich drei Eissorten des Unternehmens zurückgerufen, weil diese mit einem krebserregenden Stoff verunreinigt sein könnten!

Mega-Rückruf bei beliebtem Eis – Krebserregender Stoff entdeckt

Gerade bei der von den Meteorologen angekündigten Hitze kommt ein leckeres Eis als Erfrischung gerade recht. Auf bestimmte Sorten der bekannten Marke Häagen-Dazs sollte man aber zunächst besser verzichten. Den der US-Hersteller General Mills hat nun das “Vanilla”-Eis sowie die Classic Collection der beliebten Eis-Marke Häagen-Dazs zurückgerufen. Wie das Portal “lebensmittelwarnung.de” berichtet, könne man bei einigen Sorten Vanilleeis der Marke Häagen-Dasz nicht ausschließen, dass diese Rückstande von Ethylenoxid enthalten. Dabei handelt es sich um ein Mittel zum Pflanzenschutz. Dies wird eingesetzt, um Pflanzen von Bakterien und Pilzen zu befreien. Allerdings ist der Stoff krebserregend und in der Lebensmittelproduktion in Europa ist sein Einsatz verboten. Denn der Stoff steht in Verdacht das Erbgut zu verändern und Krebs zu erzeugen.

Diese Produkte sind vom Rückruf betroffen

Bei den vom Rückruf betroffenen Eissorten handelt es sich um insgesamt 3 verschiedene Produkte. Zunächst einmal um das Häagen-Dazs Vanilla im 460 ml-Becker. Hier sind die Mindesthaltbarkeitsdaten bis zum 21.05.2023 betroffen, die mit dem Barcode 3415581101010 ausgezeichnet sind. Außerdem betroffen das Häagen-Dazs Vanilla im 95ml-Becher. Auch hier sind die Becher mit Mindesthaltbarkeitsdatum bis einschließlich zum 21.05.2023 betroffen, die den Barcode 3415581311716 aufweisen. Desweiteren ist die Häagen-Dazs Classic Collection 4 x 95 ml (380 ml) betroffen, die ebenfalls das Mindesthaltbarkeitsdatum bis zum 21.05.2023 aufweisen und den Barcode 3415581505719 aufgedruckt haben. Wer die betroffenen Eissorten bereits in seinem Kühlschrank hat, kann das Eis im Supermarkt zurückgeben in dem es gekauft wurde. Dann bekommen Kunden den Kaufpreis auch ohne Kassenbon erstattet.

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