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Krankenschwester bestiehlt todkranken Patient! Traurige Geschichte kommt vor Gericht!

Vor dem Hamburger Landgericht hat der Prozess gegen eine Krankenschwester stattgefunden. Der 30-jährigen Frau wurde vorgeworfen einen ihrer verstorbenen Patienten um mehrere tausend Euro beraubt zu haben. Der Patient war im Februar 2021 in ein Krankenhaus in Hamburg-Schnelsen eingeliefert worden, nachdem er einen Herzinfarkt erlitten hatte. Kurz darauf starb der 62-Jährige im Hospital. Dies nutzte die Krankenschwester, um die Konten ihres Patienten leerzuräumen. Nun geht der Fall vor Gericht – hier die ganze traurige Story!

Krankenschwester wegen Raub vor Gericht

Die Anklage gegen die Frau lautete auf Diebstahl in 4 Fällen. Die Täterin ist eine alleinerziehende Mutter und soll bereits seit 10 Jahren auf der Intensivstation im Albertinen Krankenhaus gearbeitet haben. Kurz vor dem Diebstahl soll sie mit Brustkrebs diagnostiziert worden sein. Außerdem habe sich der Vater ihre Tochter von ihr getrennt. Als Beweggründe für den Raub nannte die Krankenschwester vor Gericht wirtschaftliche Not. “Ich musste damals viele Rechnungen wegen meiner Erkrankung bezahlen“, gab die Frau vor Gericht an. Insgesamt soll sie ihren damaligen Patienten um mehrere tausend Euro erleichtert haben. Mit Hilfe des Haustürschlüssels des Opfers war sie in dessen Wohnung eingedrungen und hatte sich dort die PIN-Nummer für die Kreditkarte des Patienten verschafft. Damit war es ihr gelungen 4.900 Euro vom Konto des Patienten abzuheben. In den folgenden Tagen hatte die Frau dann 1.860 mehr abgehoben.

Täterin zeigt vor Gericht Reue

Bei ihrem Auftritt vor Gericht musste die Krankenschwester mit den Tränen kämpfen. Die Frau erklärte, dass sie so etwas heute nicht mehr machen würde. Der Beruf als Krankenschwester sei ihr absoluter Traumjob. Nach ihrer Entlassung wegen der Diebstähle haben sie sich zuletzt auf eine neue Stelle beworben. Diese Aussagen sorgen allerdings vor allem beim Bruder des verstorbenen Patienten für Empörung. Auch die Staatsanwaltschaft geht mit der Angeklagten hart ins Gericht. Sie wirft der Frau außerdem vor, dass diese versucht habe, über die Kreditkarte an einen Kredit von 100.000 Euro zu kommen. “Das hat mit Not nichts zu tun, sondern ist eine Maßlosigkeit!“, hieß es von Seiten der Staatsanwaltschaft. Der zuständige Staatsanwalt hatte auf eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren plädiert. Der Anwalt der Krankenschwester erklärte, dass der angebliche Kredit von 100.000 Euro nicht ausgezahlt wurde und beruft sich weiter auf die finanzielle Zwangslage seiner Mandantin. Am Ende entschied das Gericht auf eine Haftstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten. Die Täterin bereut ihre Tat und sagt: “Mir tut das ganze wahnsinnig leid. So etwas wird nie wieder vorkommen!“

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