Deutschland darf bei der Berechnung der Lkw-Maut nicht die Kosten für die Verkehrspolizei einbeziehen. Die Polizei falle unter hoheitliche Befugnisse des Staates und nicht unter Betriebskosten, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch im Streit zwischen einer polnischen Spedition und der Bundesrepublik über die Rückerstattung von Mautgebühren. (Az. C‑ 321/19)
Laut der entsprechenden europäischen Vorschrift beruht die Gebühr auf den Kosten für die Infrastruktur. Die Maut, die dem polnischen Unternehmen in Rechnung gestellt wurde, bezog jedoch unter anderem Kosten für die Verkehrspolizei mit ein. Die Firma hielt die Summe für zu hoch und klagte. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen setzte das Berufungsverfahren aus und bat den EuGH um Auslegung.
by INA FASSBENDER