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Koalition einigt sich auf Gesetz für faire Verbraucherverträge

Zweijährige Laufzeit für Handy-Verträge weiterhin zulässig

Die Koalition hat sich nach Informationen von AFP auf einen Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge geeinigt. Handy-Verträge von Telefonunternehmen sollen auch weiterhin eine Laufzeit von zwei Jahren haben und automatisch verlängert werden können, allerdings unter strengeren Bedingungen. Die Kündigungsfrist wird auf einen Monat verkürzt. Der Entwurf soll am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden.

"Auch zukünftig soll die Vereinbarung von Laufzeit von bis zu zwei Jahren weiterhin möglich sein", heißt es in dem Entwurf. Zugleich werde aber die Wirksamkeit von Vertragslaufzeiten von über einem Jahr bis zu zwei Jahren an zusätzliche Bedingungen geknüpft. Eine feste Vertragslaufzeit von über einem Jahr soll demnach künftig nur wirksam sein, wenn dem Verbraucher auch ein Angebot über die gleiche Leistung mit einer Laufzeit von einem Jahr und zu einem Preis gemacht wird, der den Preis für den Vertrag mit der längeren Laufzeit nicht um mehr als 25 Prozent im Monatsdurchschnitt übersteigt.

Bei einer weiterhin zulässigen Verlängerung von bis zu einem Jahr ist laut Entwurf eine solche Verlängerung von über drei Monaten bis zu einem Jahr nur wirksam, wenn der Verwender der AGB den anderen Vertragsteil rechtzeitig auf seine Kündigungsmöglichkeit hinweist.

Das Gesetz soll Verbraucher auch besser vor Telefonwerbung insbesondere von Energielieferanten schützen. Dazu soll das AGB-Recht geändert werden. Eine "Textformerfordernis" für Energielieferverträge mit Haushaltskunden soll Verbraucher demnach besser vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Energielieferverträgen schützen.

Zudem soll eine Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht für die Einwilligung der Verbraucher eingeführt werden, um so die "effizientere Sanktionierung von unerlaubter Telefonwerbung" zu erreichen. Um Rechtssicherheit beim Kauf gebrauchter Sachen zu schaffen, soll eine Klarstellung zur Gewährleistung beim Verbrauchsgüterkauf vorgenommen werden

Das von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) geplante Gesetz steckte monatelang in der Ressortabstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium fest. Lambrecht wollte eigentlich erreichen, dass Energieversorger, Fitnessstudios und Telekommunikationsunternehmen nur noch Neuverträge mit einer maximalen Laufzeit von zwölf Monaten abschließen dürfen. Eine automatische Verlängerung soll nur für drei Monate erlaubt sein. Insbesondere die geplante Maximallaufzeit stieß auf Widerstand in der Union. Sie argumentierte, längere Vertragslaufzeiten brächten Preisvorteile und Treuerabatte.

by GABRIEL BOUYS