6235:

Klimaaktivistin muss nicht für Rettungswagen- und Notarzteinsatz bezahlen

Nach einer Protestaktion an einer Autobahnbrücke in Mecklenburg-Vorpommern muss eine Klimaaktivistin ihren Krankentransport in ein Krankenhaus und den Einsatz eines Notarztes nicht bezahlen. Das Landgericht Stralsund wies am Mittwoch eine Klage ab, mit welcher der Landkreis Vorpommern-Rügen die Kosten in Höhe von 1658 Euro erstattet bekommen wollte, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die 34-jährige Frau hatte Ende November 2020 mit vier anderen Aktivistinnen an der A20 bei Triebsees protestiert und sich mit einem Transparent von einer Brücke abgeseilt.

Wegen angeblicher Eigen- und Fremdgefährdung und aufgrund "psychischer Auffälligkeiten" wurde sie im Rahmen des Polizeieinsatzes gegen ihren Willen in ein Krankenhaus gebracht. Dem Notarzt war aufgefallen, dass eine "optisch als Mann zu erkennende Person" erklärt habe, eine Frau zu sein. Aus dem Krankenhaus wurde die Aktivistin umgehend entlassen.

Laut der ersten Zivilkammer des Landgerichts sieht das Rettungsdienstleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns – anders als in anderen Bundesländern – nicht vor, dass Privatpersonen in diesem Fall für Rettungswagen- und Notarzteinsatz bezahlen müssen. Auch habe das Gericht aus den Akten keine psychischen Auffälligkeiten erkennen können, die einen solchen Einsatz notwendig gemacht hätten, teilte die Gerichtssprecherin mit.

Ihr zufolge handelte es sich bei der Aktivistin um eine große Person mit männlichem Vornamen und Vollbart, die als Frau angesprochen werden möchte. Die Kosten des Polizeieinsatzes waren laut der Sprecherin nicht Gegenstand des Prozesses.

ftx/cfm