Ein Klimaaktivist ist vor dem Berliner Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag gegen einen sogenannten Schmerzgriff der Polizei gescheitert. Ob ein polizeiliches Einschreiten rechtswidrig gewesen sei, könne im Nachhinein nur im Hauptsacheverfahren geklärt werden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Per einstweiliger Anordnung sei dies nicht möglich.
Der Aktivist der Gruppe Letzte Generation hatte angegeben, dass die Polizei bei einer Straßenblockade im April gegen ihn einen Schmerzgriff angewandt habe. Er legte dem Gericht Bildmaterial vor. Daraus ergebe sich aber nicht, dass die Polizei regelmäßig schmerzhafte Vollstreckungspraktiken anwende, erklärte dieses.
Es zeige im Gegenteil, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer an solchen Protesten normalerweise einfach weggetragen würden. Das Gericht sah darum keine konkrete Wiederholungsgefahr. Gegen den Beschluss kann der Aktivist noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erheben.
smb/cfm