In einem Zivilverfahren um Schadenersatz für sexuellen Missbrauch gegen den inzwischen verstorbenen Papst Benedikt XVI. soll der Kläger persönlich vor Gericht aussagen. Dies entschied das Landgericht Traunstein am Freitag laut Mitteilung. Über die Ladung weiterer Zeugen soll demnach noch entschieden werden. Als Termin legte die Kammer den 12. September fest. Das Opfer des pädophilen Priesters Peter H. hatte 2022 Klage gegen den emeritierten Papst und weitere Kirchenvertreter eingereicht.
Die Kammer ordnete in dem abgetrennten Verfahren zudem die Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens an. Das Gutachten soll demnach klären, ob die vom Kläger erlittene Missbrauchstat ursächlich für eine psychische Störung des Klägers sowie dessen Alkohol- und Drogensucht war.
Der Kläger wirft dem früheren katholischen Kirchenoberhaupt vor, H. trotz besseren Wissens bei der Gemeindearbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt zu haben. Papst Benedikt nahm den Priester in seiner Zeit als Erzbischof Joseph Ratzinger Anfang der 80er Jahre in sein Bistum München und Freising auf, obwohl H. als pädophil vorbestraft und bekannt war. In Bayern beging der Priester dann weitere Missbrauchstaten.
Das Traunsteiner Verfahren gegen den vor etwa einem halben Jahr verstorbenen emeritierten Papst Benedikt XVI. beziehungsweise dessen Erben wurde von anderen Verfahren abgetrennt, weil die Frage eines Rechtsnachfolgers von Benedikt XVI. noch ungeklärt ist. Der Kläger fordert von dessen Erben rund 50.000 Euro. In dem Verfahren gegen weitere Kirchenvertreter klagt der Mann auf Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro.
tbh/cfm