Nach einer Datenpanne steht dem Nutzer eines sozialen Netzwerks kein Schmerzensgeld vom Internetkonzern Meta zu, zu dem unter anderem Facebook und Instagram gehören. Es sei für den Kläger ersichtlich gewesen, dass die Daten für Dritte einsehbar gewesen seien, begründete das Landgericht im brandenburgischen Frankfurt an der Oder am Mittwoch seine Entscheidung. Der Kläger hatte bei der Erstellung seines Nutzerkontos unter anderem seine Telefonnummer angegeben.
Laut Mitteilung wurden im Jahr 2019 - wie erst 2021 bekannt wurde - persönliche Daten mit automatisierten Programmen von der Seite heruntergeladen. Unter anderem der Name des Klägers, seine Telefonnummer, seine Facebook-ID und seine Mailadresse waren darunter.
Er zog vor Gericht und gab an, dass Meta die Daten nicht ausreichend geschützt habe. Er habe das Gefühl eines Kontrollverlusts erlitten und forderte mindestens 2000 Euro. Damit hatte er aber keinen Erfolg, wie das Gericht nun mitteilte. Die Entscheidung fiel demnach bereits Anfang Juli.
smb/cfm