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Kindesmissbrauch und Mord: Müllmann angeklagt

Ein schrecklicher Vorfall im Kinderheim St. Josef in Wunsiedel (Bayern) schockiert die Öffentlichkeit. Fünf Monate nach dem Tod der zehnjährigen Lena steht fest: Das Mädchen wurde von einem Müllmann vergewaltigt und anschließend von ihrem Mitbewohner getötet.

Anklage wegen Vergewaltigung und Einbruchs

Die Staatsanwaltschaft Hof hat nach der Vernehmung von 130 Zeugen Anklage gegen den Müllmann Daniel T. erhoben. Ihm wird Vergewaltigung und Einbruch vorgeworfen. Eine Beteiligung an der Tötung des Mädchens konnte ihm jedoch nicht nachgewiesen werden, erklärte Staatsanwalt Matthias Goers am Dienstag.

Verdacht auf weitere Straftaten

Der Müllmann steht zudem unter Verdacht, seit Anfang 2022 in fünf Baucontainer eingebrochen und Baumaschinen gestohlen zu haben.

Sexuelle Handlungen an der zehnjährigen Lena

Der Staatsanwalt berichtete: "Für einen weiteren Diebstahl soll der Angeklagte in der Nacht des 4. April 2023 über ein offenstehendes Badezimmerfenster in das Kinder- und Jugendheim gelangt sein. Dort traf er zufällig auf den elfjährigen Jungen und später auf das dort wohnende Mädchen. An der Zehnjährigen soll der 25-Jährige sexuelle Handlungen mit seinen Händen ausgeübt haben. Anschließend verließ er die Einrichtung wieder."

Tod durch Mitbewohner

Der elfjährige Mitbewohner soll das Mädchen nach einem Streit getötet haben. Die beiden Kinder befanden sich nur deshalb in derselben Gruppe, weil die meisten Bewohner des Kinderheims auf einer Ski-Freizeit waren. Gegen den elfjährigen Jungen, der bereits zuvor wegen Übergriffen auffällig geworden sein soll, kann kein Strafverfahren durchgeführt werden.

Weitere Ermittlungen und Maßnahmen

Der Staatsanwalt erklärte: "Der Elfjährige wurde von den zuständigen Behörden in Sicherheit gebracht." Daniel T. befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Im Rahmen der Ermittlungen hat er einen Großteil der ihm zur Last gelegten Taten gestanden. Die 40-köpfige Sonderkommission "Park" kam den Tätern durch Spurenauswertung und rechtsmedizinische Untersuchungen auf die Spur. Die Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen auch mögliche Pflichtverletzungen der für die Betreuung der Kinder zuständigen Behörden.