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Kinderreisepass wird abgeschafft! Schreck in der Urlaubszeit für deutsche Familien! Das müssen Sie jetzt wissen

Keine Kinderreisepässe mehr! Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens verabschiedet, der auch eine Vereinheitlichung der deutschen Passdokumente vorsieht. Das müssen vor alllem Familien jetzt wissen:

Kinderreisepass bald nicht mehr erhältlich

Der Kinderreisepass wird bald nicht mehr erhältlich sein. Eltern können dann für ihre Kinder nur noch einen regulären elektronischen Reisepass beantragen, während zuvor eine Wahlmöglichkeit bestand. Der Reisepass ist zwar teurer in der Anschaffung, bietet jedoch Vorteile. Seit dem 1. Januar 2021 gilt europaweit eine einjährige Gültigkeitsbegrenzung für Kinderreisepässe, unabhängig davon, ob es sich um eine Neuerteilung oder Verlängerung handelt. Nach maximal 12 Monaten läuft das Dokument ab. Derzeit kostet der Kinderreisepass in Deutschland 13 Euro, was günstiger ist als der reguläre Reisepass, für den Personen unter 24 Jahren fast das Dreifache (37,50 Euro) zahlen müssen. Ein Kinderreisepass enthält jedoch keinen Chip und kann nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt werden.

Ab diesem Datum wird es keinen Reisepass mehr geben

Die Gründe für die Abschaffung werden im Gesetz mit dem damit verbundenen hohen Aufwand aufgrund der kurzen Gültigkeitsdauer sowie der eingeschränkten Akzeptanz im Vergleich zum regulären Reisepass genannt. Nicht alle Länder akzeptieren den Kinderreisepass. Daher soll es eine einheitliche Lösung ab dem 1.1.2024 für alle deutschen Staatsangehörigen geben, unabhängig vom Alter, und der Kinderreisepass als Dokumententyp abgeschafft werden.

Es ist wichtig zu wissen, dass bereits heute für Kinder ein regulärer Reisepass mit einer Gültigkeit von 6 Jahren beantragt werden kann. Bei Reisen ins Ausland sind dann keine Einschränkungen zu erwarten. Der Kinderreisepass kostet zwar nur 13 Euro, ist jedoch nur ein Jahr gültig. Das Dokument kann jedoch verlängert werden, wofür jeweils 6 Euro anfallen. Um eine Gültigkeit von sechs Jahren zu erreichen, müssen insgesamt 43 Euro an Gebühren entrichtet werden. Im Vergleich dazu kostet der Reisepass für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro und hat ebenfalls eine Gültigkeit von sechs Jahren. Er muss nur einmal ausgestellt werden. Ein Vorteil ist, dass man nicht jährlich zur Behörde gehen muss, um den Ausweis zu verlängern, und auch neue Passfotos sind nicht erforderlich. Es gibt jedoch einen Nachteil: Der Kinderreisepass ist insbesondere für einmalige Reisen praktisch und kostengünstig. Bei Säuglingen und Kleinkindern ändert sich zudem das Aussehen so schnell, dass eine Identifizierung mit einem Reisepass schon vor Ablauf der aufgedruckten Gültigkeitsdauer nicht mehr möglich ist. In diesem Fall wird das Ausweisdokument vorzeitig ungültig. Eltern müssen dann auch vor Ablauf von sechs Jahren einen neuen Reisepass für ihre Kinder beantragen.

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