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Kinderhilfswerk fordert Qualitätsstandards bei Ausbau der Ganztagsbetreuung

Bundestag entscheidet über geplanten Rechtsanspruch an Grundschulen

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat Bund und Länder aufgefordert, beim geplanten Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen die Qualität der Betreuung im Blick zu behalten. "Qualitätsstandards müssen sicherstellen, dass die Ganztagsbetreuung nicht in mittelmäßigen Verwahranstalten am Nachmittag endet", erklärte der Bundesgeschäftsführer des Kinderhilfswerks, Holger Hofmann, am Freitag kurz vor der abschließenden Beratung im Bundestag über die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026.

Bei der Erarbeitung von Ganztagskonzepten sei es wichtig, nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern einzubeziehen, "sondern vor allem die Rechte und Interessen der Schülerinnen und Schüler ausreichend zu berücksichtigen", mahnte Hofmann. Es brauche "klare, deutschlandweit einheitliche Rahmenvorgaben durch den Bund", um die Qualität nachhaltig sicherzustellen.

"Ganztagsbetreuung muss Ganztagsbildung ermöglichen, die sich an kindlichen Bedarfen und individuellen Entwicklungsschritten orientiert", erklärte der Bundesgeschäftsführer des Kinderhilfswerks. Er forderte in diesem Zusammenhang unter anderem, dass bei Investitionen in Neu- und Umbauten auch "Räume für freies Spiel und Außengelände" mitgedacht und finanziert werden müssten. Auch ein angemessener Personalschlüssel sowie eine qualitativ gute Mittagsverpflegung müssten sichergestellt werden.

Der Bundestag entscheidet am Freitagmittag über den von der Regierungskoalition eingebrachten Gesetzentwurf, mit dem ein Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf Ganztagsbetreuung geschaffen werden soll. Dieser Anspruch soll nach dem Entwurf von Union und SPD schrittweise ab 2026 eingeführt werden. Vorgesehen ist eine Betreuung von täglich acht Stunden. Die Umsetzung soll mit den Erstklässlern beginnen, die weiteren Klassenstufen sollen in den darauf folgenden Jahren folgen.

Allerdings steht noch eine endgültige Einigung zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung des Vorhabens aus. Der Bund will den erforderlichen Ausbau mit Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur unterstützen.

Der Deutsche Städtetag forderte die Länder vor diesem Hintergrund auf, die Finanzierung sicherzustellen. "Wir erwarten von den Ländern ein klares Bekenntnis, die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder maßgeblich mit zu finanzieren", erklärte Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) als amtierender Städtetagspräsident. Wenn das Gesetz der Koalition den Bundestag passiere, bleibe eine "milliardenschwere Finanzierungslücke". Diese Last dürfe nicht an den Kommunen hängen bleiben.

Wenn auch die Länder den Rechtsanspruch wollten, müssten sie die Kosten abdecken, die der Bund nicht trage. "Den Städten steht wegen der Steuerausfälle durch die Corona-Pandemie das Wasser bis zum Hals", erklärte Jung. In diesem und dem nächsten Jahr fehlten bereits Milliarden Steuer-Einnahmen für dringend nötige Investitionen. "Wenn Bund und Länder jetzt einen neuen Rechtsanspruch beschließen, müssen sie ihn auch finanzieren", forderte der Städetagspräsident.

by JENS SCHLUETER