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Keine wissenschaftlichen Einwände gegen verlängerte EU-Zulassung von Glyphosat

Die EU-Lebensmittelbehörde (Efsa) hat keine wissenschaftlichen Einwände gegen eine weitere Verlängerung der Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat. "Bei der Bewertung der Auswirkungen von Glyphosat auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt wurden keine kritischen Bereiche ermittelt, die Anlass zur Sorge geben", erklärte die Behörde am Donnerstag. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten entscheiden nun, ob die Zulassung tatsächlich verlängert wird.

Glyphosat steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Allerdings war die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im vergangenen Jahr zu dem Schluss gekommen, dass es die wissenschaftlichen Kriterien für eine Einstufung als krebserregender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoff nicht erfüllt. Die Efsa präzisierte nun, einer weiteren Zulassungsverlängerung würde es im Wege stehen, sollte ein Problem mit dem Mittel "alle vorgeschlagenen Verwendungen des zu bewertenden Wirkstoffs" betreffen. Dies sei nicht der Fall.

Gleichwohl konnten die Untersuchungen in einigen Bereichen den Efsa-Experten zufolge nicht abgeschlossen werden, da relevante Daten fehlten. Dies betrifft demnach unter anderem mögliche Risiken für die Ernährung der Verbraucher und die Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen. Auch die Auswirkungen auf die Artenvielfalt hätten noch nicht abschließend bewertet werden können, erklärte die Behörde.

Die Efsa hatte ihr sogenanntes Peer-Review zu Glyphosat bereits im vergangenen Jahr veröffentlichen sollen, den Termin dann aber unter Verweis auf die "beispiellose Anzahl" eingegangener Stellungnahmen verschoben. Nach Angaben des Herstellers Bayer reichten die beteiligten Unternehmen das mit mehr als 180.000 Seiten umfangreichste Dossier ein, "das bisher für einen Pflanzenschutzmittelwirkstoff erstellt wurde". 

Glyphosat ist derzeit noch bis Dezember dieses Jahr in der EU zugelassen. Zur Debatte steht eine weitere Verlängerung um fünf Jahre. Die EU-Kommission hatte zuletzt 2017 eine fünfjährige Verlängerung in Erwartung einer neuen wissenschaftlichen Bewertung beschlossen. Im Dezember 2022 wäre die Genehmigung abgelaufen, wurde aber erneut um ein Jahr verlängert, weil das Peer-Review noch fehlte.

pe/ilo