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Keine Ermittlungen gegen saarländischen Staatsanwaltschaft in Missbrauchsfall

Im Zusammenhang mit einem Ermittlungskomplex wegen sexuellen Missbrauchs um einen bereits gestorbenen Priester aus Rheinland-Pfalz hat die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken die Aufnahme von Ermittlungen gegen einen Staatsanwalt aus der saarländischen Landeshauptstadt abgelehnt. Es bestehe kein Anfangsverdacht für eine Straftat, teilte die Behörde am Donnerstag mit.

Die Vorermittlungen gegen den Staatsanwalt ergaben, dass der Mann die Vernichtung von Asservaten angeordnet hatte, die in einem Vorermittlungsverfahren gegen weitere mögliche Tatbeteiligte des Priesters beschlagnahmt worden waren. Zu diesem Zeitpunkt hatte der polizeiliche Ermittlungsführer die Asservate ausgewertet und die Ergebnisse dem Staatsanwalt mitgeteilt.

Nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft konnte der Staatsanwalt davon ausgehen, dass die Asservate für die Ermittlungen nicht mehr gebraucht wurden. Der letzte Besitzer der Gegenstände, ein Neffe des verstorbenen Priesters, hatte gegenüber dem Ermittler der Polizei angegeben, dass er die Asservate nicht zurück haben wollte.

Grundsätzlich seien Asservate, die nach Abschluss der Auswertung nicht mehr relevant für die Ermittlung sind, an den letzten Besitzer zurückzugeben. Eine Herausgabepflicht entfalle aber, wenn der letzte Besitzer ausdrücklich darauf verzichtet. In diesem Fall dürfen die Gegenstände vernichtet werden.

Die Vorermittlungen berücksichtigten, dass die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier vor der Anordnung der Vernichtung einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt hatte. Strafrechtlich relevant sei das nicht. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken führt weiterhin Vorermittlungen gegen den polizeilichen Ermittlungsführer. Im Nachgang seien die internen Regeln der Staatsanwaltschaft Saarbrücken im Umgang mit Asservaten überarbeitet worden.

Gegen den Neffen des verstorbenen Priesters war zeitweise ermittelt worden. Er soll jugendpornografisches Material aus dem Nachlass seines Onkels nicht vernichtet oder an die Ermittler übergeben haben. Die Ermittlungen wurden eingestellt. Die Schuld des Neffen wurde als gering bewertet, weil es sich lediglich um eine geringe Zahl jugendpornografischer Bilder handelte und keine sexuelle Motivation für die Aufbewahrung vorhanden war. Er habe das Material lediglich zur Aufarbeitung von vermutetem Missbrauch durch den verstorbenen Priester bereitgehalten.

ald/cfm