Ein früherer DDR-Bürger, der vor der Wende als Regimegegner in den Westen ging, bekommt keine Entschädigung für Stasi-Diffamierungen aus seiner Zeit in West-Berlin. Er habe in der Bundesrepublik staatlichen Schutz gegen die sogenannten Zersetzungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können, begründete das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am späten Donnerstag sein Urteil. Bei Regimegegnern in der DDR selbst sei dies anders gewesen. (Az. 8 C 9.22)
Der Mann war in den 70er Jahren in der DDR zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die Bundesrepublik kaufte ihn frei. In West-Berlin beteiligte er sich an Protestaktionen gegen die SED. In der Folge bekam er anonyme Drohungen und Diffamierungen, die das DDR-Ministerium für Staatssicherheit veranlasste.
Für die erlittene Haftzeit wurde er rehabilitiert. Nach Inkrafttreten des Gesetzes, das die Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger Verwaltungsakte regelt, stellte er beim Land Berlin wegen der Diffamierungen den Antrag auf Zahlung von 1500 Euro. Das wurde abgelehnt, auch seine Klage hatte nun keinen Erfolg.
Eine Entschädigung setze voraus, dass die Zersetzungsmaßnahme in der DDR stattgefunden habe, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. So solle die Belastung der Menschen ausgeglichen werden, die den Maßnahmen in der DDR vollkommen schutz- und wehrlos ausgeliefert gewesen seien.
smb/cfm