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Keine “Bundes-Notbremse” ab Montag! Harte Debatte über Merkels Pläne, Entscheidung erst Donnerstag

Schon seit Tagen ist offensichtlich, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel die sogenannte Corona-Notbremse so schnell wie möglich durchsetzen möchte. Doch dazu benötigt die Kanzlerin Entscheidungen von Bundestag und Bundesrat. Am Freitag hatte sich der Bundestag mit dem Thema befasst. Die endgültige Entscheidung soll nun erst bei der nächsten Sitzung des Bundesrates am nächsten Donnerstag getroffen werden.

Bundesrat soll Entscheidung über Änderung des Infektionsschutzgesetzes treffen

In einer ersten Lesung hat sich der Bundestag am Freitag mit der von Bundeskanzlerin Angela Merkel geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes befaßt. Zukünftig will die Kanzlerin der Pandemie mit bundeseinheitlichen Regeln Herr werden. Doch die Pläne der Kanzlerin treffen nicht überall auf Begeisterung. Im Gegenteil! Von vielen Seiten werden die Pläne der Kanzlerin auch kritisiert. Neben dem Bundesrat muss jedoch auch der Bundesrat der Änderung zustimmen. Wie es scheint soll das Thema allerdings erst bei der Sitzung am nächsten Donnerstag auf den Tisch kommen.

Dies hatte die Länderkammer am Freitagabend mitgeteilt. Für dieses Datum hat der Bundesratspräsident Reiner Haseloff (CDU) gegen 11.00 Uhr eine Sondersitzung zu diesen Thema einberufen. Damit folgte Haseloff einer Bitte der Bundesregierung.

Bundestag will am Mittwoch Entscheidung treffen

Auch die Sitzung des Bundestages zum Thema Infektionschutzgesetz hatte am Freitag keine Entscheidung gebracht. Zukünftig sollen dann bundesweit in allen Regionen über einem Inzidenzwert von 100 die gleichen Regeln im Kampf gegen das Coronavirus gelten. Allerdings sorgt vor allem die geplante nächtliche Ausgangssperre für Kritik.

Experten bezweifeln, dass diese Maßnahme zu spürbaren Ergebnissen führen könnte. Eine Entscheidung über dieses Thema wurde vom Bundestag auf den nächsten Mittwoch verschoben. Vom Bundesrat gab es nun auch den Hinweis, dass das Gesetz auch ohne Zustimmung der Länderkammer in Kraft treten könne, weil es sich beim Infektionsschutzgesetz um ein Einspruchsgesetz handele. Notfalls könne die Kanzlerin den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, damit das Gesetz dort nachverhandelt wird. Dafür ist dann die absolute Mehrheit von 35 der insgesamt 69 Stimmen notwendig.

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