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Karlsruhe verwirft Klagen zu Unterschriftenzahl für Kleinparteien vor Bundestagswahl

Gericht: Bundeswahlgesetz muss wegen Pandemie aber überprüft werden

Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen der Bayernpartei und der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) gegen die zur Zulassung zur Bundestagswahl notwendige Zahl an Unterstützungsunterschriften verworfen. Die Anträge der beiden Parteien seien nicht ausreichend begründet, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Es wies aber darauf hin, dass die Unterschriftenquoren wegen der Pandemie überprüft werden müssen. (Az. 2 BvE 1/21 und 2 BvE 3/21)

Wenn sich Parteien zur Wahl stellen, die aktuell keine fünf Abgeordneten im Bundestag oder einem Landtag haben, müssen sie dafür bis zu 2000 Unterschriften von wahlberechtigten Unterstützern pro Landesliste und je 200 pro Direktkandidat einreichen. Die beiden Parteien argumentieren, dass dies unter Pandemiebedingungen deutlich schwieriger ist.

Sie sehen ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt. Dabei hätten sie hinreichend erläutert, dass die geltenden Kontaktbeschränkungen die Rahmenbedingungen veränderten, erklärte das Verfassungsgericht. Es sei offenkundig, dass das Sammeln von Unterschriften erheblich erschwert sei.

Die beiden Parteien hätten jedoch nicht ausreichend begründet, dass die notwendige Unterschriftenzahl darum verpflichtend ausgesetzt oder abgesenkt werden müsse. Allerdings sei der Gesetzgeber gehalten zu prüfen, ob die unveränderte Beibehaltung dieser Quoren weiterhin erforderlich sei.

Für andere Wahlen in der Pandemie - etwa die Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz im März und die im September anstehende Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus - wurde die benötigte Zahl an Unterschriften bereits gesenkt. Sowohl die Union als auch die Grünen zeigten sich dafür offen, das Wahlgesetz auch für die Bundestagswahl zugunsten der Kleinparteien zu ändern.

Vor dem Bundesverfassungsgericht ist noch eine weitere Klage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) zu dem Thema anhängig.

by Tobias SCHWARZ