Das Bundesverfassungsgericht befasst sich in rund vier Wochen mit einer von der Unionsfraktion im Bundestag eingereichten Wahlprüfungsbeschwerde zur teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl 2021 in Berlin. Die mündliche Verhandlung wurde für den 18. und den 19. Juli angesetzt, wie das Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. Die Klage von CDU und CSU richtet sich gegen einen entsprechenden Beschluss des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags.
Die Bundestagswahl vom 26. September 2021 fand in Berlin zeitgleich mit der Abgeordnetenhauswahl statt. Die beiden parallelen Urnengängen wurden in der Hauptstadt von organisatorischen Pannen überschattet, die in vielen Wahllokalen einen ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe verhinderten. Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wurde deshalb aufgrund einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts am 12. Februar dieses Jahres komplett wiederholt.
Auch das Ergebnis der Bundestagswahl in Berlin wurde angegriffen, wobei für deren Prüfung zunächst der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags zuständig war. Dieser entschied im November mit den Stimmen der Ampelfraktionen von SPD, Grünen und FDP eine Teilwiederholung in etwa einem Fünftel der Berliner Bundestagswahlbezirke. Union und AfD kündigten Beschwerden in Karlsruhe an.
Nach eigenen Angaben bietet das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht die Gelegenheit für eine Auseinandersetzung mit "grundlegenden Fragen der Wahlprüfung". Konkreter Gegenstand der Beschwerde sind aber Einzelheiten.
So wollen die beiden Unionsfraktionen laut Bundesverfassungsgericht mit ihrer Klage erreichen, dass die Wahl in der Hälfte der insgesamt zwölf Berliner Bundestagswahlkreise, in denen jeweils zahlreiche Wahlbezirke zusammengefasst sind, komplett wiederholt wird. Dies entspricht demnach auch dem Inhalt einer Beschwerde des Bundeswahlleiters gegenüber dem Wahlprüfungsausschuss des Bundestags. Zudem geht es in der Klage von CDU und CSU auch um Fragen rund um die Wertung der Erststimmenwahl, die über Direktmandate entscheidet.
bro/cfm