Insgesamt 16 Jahre hat Angela Merkel die Geschicke der Bundesrepublik Deutschland als Kanzlerin geleitet. Am Dienstag ist die Kanzlerin nun vom Bundestag offiziell entlassen worden. Noch allerdings wird Merkel das Amt der Bundeskanzlerin weiter ausüben. Denn ihre Amtsgewalt endet erst, wenn der neu gewählte Kanzler sein Amt antritt. Wann dies sein wird, ist bisher noch ungewiss. Zur Zeit laufen die Koalitiosnverhandlungen zur Bildung einer neuen Regierung zwischen SPD, FDP und Grünen.
Am Dienstag hat in Berlin die erste Sitzung des neuen Bundestages stattgefunden, Aus diesem Grund wurde die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel vom deutschen Bundespräsidenten Frank-Walter-Steinmeier feierlich entlassen. Damit endet die Amtszeit von Angela Merkel nach 16 Jahren an der Spitze der Bundesregierung. Noch jedoch wird Merkel ihr Amt noch für einige Zeit länger ausüben.
Und zwar so lange bis sich die Koalitionspartner SPD, FDP und Grüne auf eine neue Regierung geeinigt haben. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben sowohl die Kanzlerin als auch alle aktuellen Bundesminister weiter im Amt. Allerdings ist Merkel ab sofort nur noch geschäftsführende Kanzlerin und muss zumindestens einen Teil ihrer Macht abgeben. Was genau die Kanzlerin jetzt noch darf und nicht darf ist im Grundgesetzt geregelt. In Paragraph 69, Absatz 3 heißt es:
“Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler […] verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.”
Also wird sich Merkel Abschied aus dem Kanzleramt wohl noch ein wenig hinausziehen. Sollte die Regierungsbildung eine ähnlich lange Zeit wie vor 4 Jahren in Anspruch nehmen, dann hätte die Kanzlerin ein weiteres halbes Jahr vor sich. Doch von Seiten der aktuellen Koalitionspartner heißt es, dass bis spätestens Ende November eine Einigung über die Regierungsbildung getroffen sein soll. Seit der deutschen Wiedervereinigung lag der Zeitraum zur Bildung einer Regierung immer in einem Zeitraum zwischen 30 und 171 Tagen. Im Extremfall könnte Merkel ihren Posten also noch ein wenig behalten können. Generell könnte Merkel weiterregieren wie bisher. Ihre Befugnisse ändern sich bis durch die Entlassung kaum. Allerdings gilt es als politische Praxis, dass sich der geschäftsführende Kanzler hinsichtlich wichtiger Entscheidungen zurückhält bis der Nachfolger ins Amt eingeführt ist. Einzig in der Hinsicht der Vertrauensfrage ist Merkel künftig eingeschränkt. Die gängige Rechtsauffassung besagt nämlich, dass es für die geschäftsführende Kanzlerinnen oder Kanzler nicht möglich ist die Vertrauensfrage zu stellen. Mit dieser könnte nämlich das Parlament aufgelöst werden, was automatisch zu Neuwahlen führen würde. DIes wird so ausgelegt, da die geschäftsführende Bundeskanzlerin theoretisch nie das Vertrauen der Abgeordneten erhalten hat.