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Kabinett beschließt Aufnahme von LNG-Terminal vor Rügen in Gesetz

Das Kabinett hat die nötige Gesetzesänderung für den beschleunigten Bau eines LNG-Terminals im Hafen Mukran auf der Ostseeinsel Rügen beschlossen. Damit werde ein Standort an der Ostseeküste in das LNG-Beschleunigungsgesetz aufgenommen, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwochabend mit. "Natürlich" müssten die zuständigen Landesbehörden die konkreten Planungsunterlagen im Rahmen der Genehmigungsverfahren noch "umfassend prüfen".

Im Hafen von Mukran sollen zwei schwimmende Importterminals für Flüssigerdgas verankert und eine Anbindungspipeline nach Lubmin gebaut werden. Landeswirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) hatte vergangene Woche bei einem Besuch von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf Rügen Zustimmung signalisiert. Örtlich gibt es jedoch massiven Widerstand.

Umweltschützer, Lokalpolitiker auf Rügen sowie der Tourismussektor der Insel wehren sich gegen die Ausbaupläne. Sie befürchten Auswirkungen auf das Ökosystem und erhöhten Schiffsverkehr. Klimaschützer kritisieren die LNG-Pläne der Bundesregierung auch insgesamt als überdimensioniert und nicht kompatibel mit dem Klimaschutzgesetz.

Das Bundeswirtschaftsministerium betonte am Mittwoch, der Hafen sei ein "ausgewiesenes Gewerbe- und Industriegebiet", so dass Baumaßnahmen und die Verankerung industrieller Anlagen wie ein LNG-Terminal dort "verträglicher umsetzbar" seien. Ursprünglich waren drei bis vier schwimmende Terminals geplant. 

Durch den geplanten Pipeline-Anschluss entfällt zudem der Pendelschiffsverkehr durch den Greifswalder Bodden nach Lubmin. Dort liegt bereits ein LNG-Terminal, welches regasifiziertes Gas in das Netz einspeist. Es soll künftig nach Mukran verlegt und durch ein zweites Schiff ergänzt werden. Der Gastransport zum Einspeisepunkt Lubmin soll dann per Leitung erfolgen.

Die neue Anlage in Mukran soll möglichst noch im Winter den Betrieb aufnehmen. Das Bundeswirtschaftsministerium verwies erneut auf die nötige "Sicherung der Energieversorgung". 

ilo/smb