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Johnny Depp versucht sein Glück am Berufungsgericht

"Frauenschläger"-Prozess

Johnny Depp (57, "Dark Shadows") kämpft weiter um sein öffentliches Ansehen. Nachdem seine Verleumdungsklage gegen den Herausgeber der britischen "The Sun" im November abgelehnt wurde, geht der Schauspieler nun gegen ebenjenes Urteil vor. Laut übereinstimmenden Medienberichten, die sich auf eine Meldung der Nachrichtenagentur Associated Press berufen, hat Depp einen Antrag beim britischen Berufungsgericht gestellt.

In dem öffentlich einsehbaren Antrag heißt es, Depp bete um Erlaubnis, Berufung einlegen zu dürfen gegen den Beschluss von Richter Nicol. Dieser wies Depps Verleumdungsklage Anfang November mit der Begründung ab, die Behauptung der Zeitung, der Schauspieler sei ein "Frauenschläger", entspreche "im Wesentlichen der Wahrheit". Dem Urteil war ein 16-tägiger Prozess in London vorangegangen, in dem unter anderem Depps Ex-Partnerin Amber Heard (34, "Aquaman") gegen ihn aussagte.

Die zweite Chance auf Berufung

Depp hatte nach der Urteilsverkündung im November schon einmal versucht, Berufung dagegen einzulegen - ohne Erfolg. Wie "The Times" berichtete, erklärte der zuständige Richter, dass die Berufung keine "vernünftige Aussicht auf Erfolg" habe. Dem Schauspieler wurden die Gerichtskosten der Gegenseite in Höhe von 628.000 Pfund (rund 705.000 Euro) in Rechnung gestellt. Außerdem wurde ihm bis zum 7. Dezember Zeit gelassen, um einen direkten Antrag an das Berufungsgericht zu stellen.