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Jan Böhmermann zieht vors Bundesverfassungsgericht

Nach Schmähkritik

Moderator Jan Böhmermann (38) lässt den Streit um seine “Schmähkritik” über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan (65) nicht ruhen. Wie unter anderem der “Tagesspiegel” berichtet, bestätigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine entsprechende Verfassungsbeschwerde Böhmermanns, die sich gegen Urteile von Hamburger Gerichten wendet. Diese entschieden zuvor, dass Teile seiner “Schmähkritik” aus dem Jahre 2016 nicht mehr vorgetragen werden dürfen. Böhmermann sieht jedoch seine durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützte freie Meinungs- und Kunstfreiheit verletzt.

Die Beschwerde sei bereits im August in Karlsruhe eingegangen. Zuvor versuchte Böhmermann bereits vor dem Bundesgerichtshof und dem Oberlandesgericht erfolglos eine Revision zu erwirken. Erdogan hatte zuvor in weiten Teilen mit einer Unterlassungsklage Erfolg. Die “Schmähkritik” von Böhmermann, in der er offenbar die Grenzen der Satire ausloten wollte, zog große Verstimmungen der deutsch-türkischen Beziehungen nach sich. Sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel (65) meldete sich zu Wort und nannte den Beitrag Böhmermanns “bewusst verletzend”. Auch dagegen ging Böhmermann gerichtlich vor.

(dr/spot)

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