Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat eine IS-Unterstützerin zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Frau wurde wegen der mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen sowie Kriegsverbrechen gegen Eigentum schuldig gesprochen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich Nadja R. spätestens ab 2009 einer islamistisch-salafistischen Glaubenseinstellung zugewandt hatte. Spätestens seit 2011 hatte sie den Wunsch, in ein dschihadistisches Kampfgebiet auszureisen und unter der Scharia zu leben.
Die heute 35-Jährige, die im Alter von 14 Jahren mit einem libanesischen Cousin zwangsverheiratet worden war, reiste im Juli 2014 von Frankfurt nach Syrien und schloss sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) an. Kurz nach ihrer Ankunft heiratete sie einen gesondert verfolgten IS-Kämpfer aus Hamburg, den sie erst zwei Monate zuvor auf Facebook kennengelernt hatte.
Nach der Hochzeit lebte sie eine vom IS-Leitbild geprägte Ehe. Sie unterstützte ihren Mann, indem sie den Haushalt führte. Nachdem er bei einem Kampf im Februar 2015 ein Bein verloren hatte, half sie ihm dabei, wieder einsatzfähig zu werden. Ab Sommer 2015 war er Funkspäher für den IS. Das Paar lebte von Leistungen der Miliz.
Im August 2014 wandte sich R. mit einem Beitrag auf ihrer Facebookseite an heiratswillige Frauen und bemühte sich so um die Anwerbung weiterer IS-Mitglieder. Sie bot ihre Unterstützung bei der Ausreise an. Zwischen 2014 und 2016 besetzten R. und der mit ihr verheiratete IS-Kämpfer Häuser im Irak, deren rechtmäßige Bewohner vor dem IS geflohen waren.
Im September 2016 flüchteten sie mit ihrem 2015 geborenen gemeinsamen Sohn vor der Anti-IS-Koalition nach Syrien zurück. 2017 wurde ein weiterer Sohn geboren. Mit ihren beiden Kindern versuchte R. im gleichen Jahr aus dem IS-Kampfgebiet in Richtung Türkei zu flüchten. Dabei wurde sie von kurdischen Einheiten festgenommen.
Wenige Monate später wurde auch ihr Mann festgenommen. Er befindet sich in kurdischer Haft. R. wurde im Oktober 2022 nach Deutschland ausgeliefert und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Senat berücksichtigte bei seinem Urteil die schwere Kindheit der Angeklagten. So wurde R. im Alter von sechs Jahren vom eigenen Vater in den Libanon entführt. Zudem gestand sie die Vorwürfe in der Verhandlung. Strafmildernd wirkte sich auch aus, dass sie mehr als fünf Jahre lang in kurdischen Lagern gefangen war. Das Urteil ist rechtskräftig.
ald/cfm