Das Oberlandesgericht Celle hat den unter dem Namen Abu Walaa bekannten IS-Chefanwerber in Deutschland zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil gegen den 37-Jährigen erging am Mittwoch wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in zwei Fällen sowie wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schwerer staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung. Drei Mitangeklagte wurden zu Haftstrafen zwischen acht Jahren sowie vier Jahren und zwei Wochen verurteilt.
Abu Walaa, dessen echter Name Abdulaziz Abdullah A. lautet, soll gemeinsam mit den Mitangeklagten junge Islamisten radikalisiert und bei der Ausreise in die von der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) beherrschten Gebiete in Syrien und im Irak unterstützt haben. Der gebürtige Iraker und der von ihm geführte Deutsche Islamkreis Hildesheim (DIK) galten früher als ein zentraler Knotenpunkt der deutschen Islamistenszene.
Abu Walaa wurde im November 2016 festgenommen und sitzt seither in Haft, der DIK wurde im März 2017 verboten. Der Prozess in Celle dauerte insgesamt 245 Verhandlungstage. Der Vorsitzende Richter Frank Rosenow sprach am Mittwoch von einem "besonderen Verfahren", das auch strafrechtlich "aus dem Rahmen" gefallen sei. Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer elfeinhalb Jahre Haft für Abu Walaa gefordert, die Verteidigung einen Freispruch verlangt.
by Julian Stratenschulte