Die Insolvenzverwalterin eines verstorbenen Filmproduzenten erhält keine Tantiemen der Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken aus Kultfilmen wie "Hurra - die Schule brennt". Eine Klage unter den Produzenten um die Vergütung für diesen und weitere Filme wurden abgewiesen, wie das Oberlandesgericht München am Donnerstag mitteilte. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts. (AZ.: 6 U 515/22)
Die Insolvenzverwalterin betreut den Nachlass eines vor sechs Jahren gestorbenen Filmproduzenten. Dieser hatte die Filme mit der Firma eines anderen ebenfalls bereits gestorbenen Produzenten gemeinsam produziert. Beide Seiten stritten vor Gericht darum, wer die Tantiemen erhält.
Konkret ging es um die Filme "Das fliegende Klassenzimmer", "Wir haun die Pauker in die Pfanne", "Betragen ungenügend", "Pepe, der Paukerschreck", "Hurra - die Schule brennt", "Das Glöcklein unterm Himmelbett", "Morgen fällt die Schule aus" und "Als Mutter streikte". Die Spielfilme erschienen zwischen 1969 und 1974.
ald/cfm