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In vielen Bundesländern sind Beamte immer noch faktisch dazu gezwungen, sich privat zu versichern

Hauptgrund für private Krankenversicherung bei Beamten

In vielen Bundesländern sind Beamte immer noch faktisch dazu gezwungen, sich privat zu versichern. Hauptgrund ist, dass dort die staatliche Beihilfe bei Beamten einen Großteil der Behandlungs- und Medizinkosten direkt übernimmt: Die Beihilfe wird ihnen von ihrem Bundesland (bei Bundesbeamten: Bundesbeihilfe) ausgezahlt, nachdem sie die Rezepte und Rechnungen eingereicht haben. Den Rest erstattet die private Kasse – und nur sie.

Ampel-Politiker fordern Kassen-Revolution für Beamte

In der GKV müssten Beamte den Kassenbeitrag zu 100 Prozent selbst zahlen. Das will natürlich keiner. Deshalb rufen Ampel-Politiker jetzt mit Unterstützung des zuständigen Ministers Karl Lauterbach nach einer Kassen-Revolution, die die gesetzlichen Kassen für Beamte attraktiver macht! Ziel ist es, dass sich Staatsdiener in jedem Bundesland frei entscheiden können, ob sie privat oder gesetzlich versichert sein wollen.

SPD-Fraktion und Gesundheitsminister unterstützen den Vorschlag

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Baehrens (67), zu BILD: „Es ist an der Zeit, dass Bund und alle Länder, die das bisher noch nicht getan haben, jetzt für ihre Neubeamtinnen und -beamten den Arbeitgeberanteil für die gesetzliche Krankenversicherung übernehmen.“ Das sei ein Gebot der Gerechtigkeit – und es erhöhe zudem ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (60, SPD) teilte auf BILD-Anfrage mit, er „würde es begrüßen, wenn weitere Länder das Wahlrecht einführen würden“.

Unterschiede zwischen Bundesländern

Bislang haben Hamburg, Brandenburg, Bremen, Berlin, Thüringen und Baden-Württemberg ein Wahlrecht zwischen der individuellen, anwendungsbezogenen und ergänzenden Beihilfe in der PKV und einer pauschalen Beihilfe für die GKV geschaffen. Davon profitieren auch die klammen Kassen der GKV, denn Beamte verdienen generell gut, sind also gute Beitragszahler.

Unterschiedliche Pläne der Bundesländer

- In Sachsen gilt das Wahlrecht für alle Neubeamten ab kommendem Jahr. - In Mecklenburg-Vorpommern soll es im Laufe des Jahres 2024 eingeführt werden, in NRW noch in der laufenden Legislaturperiode. - Niedersachsen plant es ebenfalls, mit ungewissem Datum. - Schleswig-Holstein gewährt in Härtefällen (zum Beispiel bei Schwerbehinderung oder später Verbeamtung) Beamten künftig den Arbeitgeberanteil in der GKV von 50 Prozent. - In Bayern, Sachsen-Anhalt und Hessen zahlen Beamte in der GKV den Krankenkassenbeitrag weiterhin allein. - Rheinland-Pfalz und das Saarland wollen sich noch nicht festlegen.

Probleme bei Wechsel und private Krankenversicherung

Es bleibt also ein Flickenteppich! Die Folge: Wechselt ein gesetzlich versicherter Beamter in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe, muss er wieder den vollen Versicherungsbeitrag ohne Arbeitgeberanteil zahlen. Auch beim Wechsel in eine Bundesbehörde ist das so. Ein Irrsinn! Und: Die private Krankenversicherung nimmt längst nicht jeden. Chronisch Kranke sind oft unwillkommen.