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Impfschäden und Nachwirkungen! Immer mehr Anträge auf Entschädigung wegen Impfschäden gestellt

Seit die Impfungen gegen das Coronavirus begonnen haben wird auch immer wieder über die Nebenwirkungen der Impfstoffe gesprochen. Nun gibt es erstmals Zahlen über Entschädigungsanträge von Menschen, die starke Nebenwirkungen oder Beeinträchtigungen durch den Impfstoff hatten!

Österreich meldet 2021 367 Anträge auf Impfschäden

Erste Zahlen aus Österreich da! Nachdem dort bisher mehr als 16 Millionen Impfungen verabreicht wurden, haben insgesamt 370 Österreicher einen Antrag auf finanzielle Entschädigung wegen angeblich erlittener Impfschäden gestellt. Im nächsten Schritt muss ein medizinischen Gutachten feststellen, dass Impfschäden wie zum Beispiel eine Thrombose oder eine Herzmuskelentzündung von der Covid-19-Impfung ausgelöst wurden. Während es für das Jahr 2020 lediglich 10 Anträge nach dem Impfschadengesetz gegeben hatte, die meist wegen der FSME- und Masernimpfungen eingereicht wurden, gab es in Österreich im Jahr 2021 gleich 367 Anträge. Die meisten davon beziehen sich auf angebliche Impfnebenwirkungen bei den Corona-Impfungen. Die Art der Impfschäden seien unterschiedlich. So gäbe es sowohl harmlose Fälle als auch ernstere Geschichten wie Herzmuskelentzündungen oder Sinusvenenthrombosen und leichte Schlaganfälle, die von den Corona-Impfstoffen ausgelöst worden sein sollen. In Österreich sind Entschädigungen von bis zu 1.300 Euro möglich, wenn durch die Impfungen ein Schaden ohne Dauerfolgen entstanden ist. Sollte es zu Dauerfolgen gekommen sein, stehen den geschädigten Personen Summen von bis zu 2.700 Euro im Monat zu. “Ob ein Impfschaden besteht, muss durch ein medizinisches Gutachten bestätigt werden“, informiert der Infektiologe Herwig Kollaritsch.

Medizinisches Gutachten muss Impfschaden deutlich aufzeigen

In diesen medizinischen Gutachten muss belegt werden, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Nebenwirkungen wie Thrombosen oder Herzmuskelentzündungen in den angezeigten Fällen tatsächlich durch die Corona-Impfung entstanden sind. “Für die Anerkennung muss eine Wahrscheinlichkeit gegeben sein“, gibt Kollaritsch zu verstehen. Dies bedeutet, dass laut der wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für den Schaden durch eine Impfung spreche als dagegen. “Die alleinige Möglichkeit einer Verursachung reicht nicht“, verdeutlich Kollaritsch. Ein weiterer wichtiger Punkt für die Zahlung der Entschädigung ist, dass die Impfung in Österreich erfolgt sein muss. Ein Teil der Anträge beeinhalte laut Kollaritsch vermutlich Fälle von Sinusvenenthrombose, die man bei Vektorimpfstoffen entdeckt hatten oder auch einige Fälle von Herzmuskelentzündungen, die im Zusammenhang mit mRNA-Impfstoffen gestanden hatten. Wie die österreichischen Behörden mitteilen, waren nach rund 16 Millionen Impfungen 41.421 Fälle von Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen oder Müdigkeit gemeldet worden. 218 Todesfälle in der Alpenrepublik standen in einem zeitlichen Zusammenhang zur Impfung, von denen allerdings nur 2 den Impfungen zugeordnet wurden.

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