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Impfausweis bald wichtiger als Personalausweis? Diese Regeln gelten hinsichtlich der Impfungen

Wie es aussieht, geht bald ohne das kleine gelbe Impfheft gar nichts mehr. Während der Impfpass in den letzten Jahren ziemlich wenig genutzt werden musste, wurde ihm durch die Corona-Pandemie nun eine enorme Wichtigkeit zugeordnet. Hier nun Antworten auf die Fragen, die sowohl Geimpfte als auch Genesene interessieren.

Wann gelten die Bundesbürger als geimpft?

Zwar besteht auch schon nach der 1. Impfung ein stärkerer Schutz des Immunsystems gegen eine Erkrankung mit Covid-19. Doch aus juristischer Sicht gelten lediglich diejenigen Personen als geimpft, die eine 2. Impfung gegen das Virus erhalten haben (Ausnahme: Impfstoff von Johnson&Johnson) und deren zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. “Die Impfung braucht Zeit, um richtig zu wirken“, verdeutlicht der Allgemeinmediziner Dr. Thomas Aßmann die Wirkung der Schutzimpfung. “Der Körper muss die Antigene erkennen und dann Antikörper produzieren“, erklärt der Mediziner den genauen Vorgang.

Wie können die Bundesbürger eine Impfung nachweisen?

Dies geschieht mit den beiden Einträgen der Impfungen im Impfpass oder auch dem speziell ausgestellten Impf-Dokument, das der Arzt automatisch nach der Impfung ausstellt. Bei der Verabreichung jeder Dosis kommt ein Aufkleber in den Impfpass auf dem auch immer das Datum der jeweiligen Impfung ersichtlich ist. Eine Impfung mit einem in der EU nich zugelassenen Impfstoff, wie beispielsweise das Vakzin Sputnik V wird bis zu dessen Zulassung von den Behörden nicht anerkannt. Demnächst soll dann auch endlich der digitale Impfpass kommen. Dieser wird zur Zeit allerdings noch von den Behörden getestet. Für seine Einführung ist ein Termin Ende Mai oder Anfang Juni im Gespräch. Dann soll das digitale Impfzertifikat in einer Corona-Warn-App oder einer anderen App angezeigt werden, damit die Bundesbürger nicht immer ihren Impfpass bei sich haben müssen. Jede Impfdosis wird dann einen eigenen QR-Code erhalten. Dieser soll dann direkt nach der Impfung mit der Corona-Warn-App gescannt und gespeichert werden. Menschen, die schon vor dem Start dieses Systems geimpft worden sin, können das Zertifikat beim Arzt oder in einer Apotheke dann nachträglich erstellen lassen.

Wie weisen genesene Menschen ihre Erkrankung nach?

Ein vorbildliches System dafür hat man in der Gemeinde Sonnenberg in Thüringen gefunden, wo die man den Patienten unaufgefordert ein entsprechendes Dokument nach ihrer Erkrankung ausstellt. Überall sonst gilt bisher ein positiver PCR-Test als Nachweis. Aber hier muss man aufpassen. Der PCR-Test muss mindestens 28 Tage alt sein und darf auch nicht älter als 6 Monate sein. Denn wer vor mehr als einem halben Jahr erkrankt ist, der gilt dann erneut als ungeimpft. Bisher verfügen Geimpfte und Genesene nur über sehr wenige Vorteile gegenüber nicht geimpften Personen. Doch mittelfristig ist zu erwarten, dass sowohl Bund als auch Länder weitere Lockerungen für Geimpfte und Genesene verabschieden werden.

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