Wie aus zahlreichen Studien bekannt ist, können bei Corona-Impfungen in einigen wenigen Fällen auch schwerwiegende Nebenwirkungen auftreten. Wie jetzt bekannt wird, haben deutsche Behörden bisher rund 1.200 Anträge auf Schadensersatz wegen Impfschäden bei den Corona-Impfungen erhalten. Allerdings ist die Prüfung über die Rechtmäßigkeit dieser Anträge sehr aufwendig.
Wie die “Neue Osnabrücker Zeitung” (NOZ) berichtet, sollen etwas mehr als 1 Jahr nach dem Beginn der Impfungen gegen das Coronavirus nun insgesamt ein wenig mehr als 1.200 Anträge auf Schadensersatz wegen den Corona-Impfungen bei den zuständigen Behörden in allen 16 Bundesländern eingegangen sein. Genau 1.219 Anträge sind bisher gestellt worden. In dem entsprechenden Zeitraum wurden insgesamt 155,4 Millionen Impfungen verabreicht. Somit entspricht dies einem Antrag pro 127.500 erfolgter Impfungen. Allerdings sind bislang nur sehr wenige Anträge entscheiden worden. Lediglich in 54 Fällen wurden Entscheidungen getroffen. In 18 Fällen wurde den Anträgen zugestimmt, 30 Fälle wurden abgelehnt, 3 Fälle wurde an andere zuständige Stellen weitergeleitet und ein weiterer Fall gilt aus sonstigen Gründe als erledigt. Zu den Einzelfälle, der Schwere der Schäden und die Summen der Entschädigungen machten die Behörden allerdings keine Angaben. Die meisten Abträge seien in Bayern (238 Fälle) und Nordrhein-Westfalen (188 Fälle) eingereicht worden.
Nach Angaben der Behörden wurde bisher nur über sehr wenige Fälle entschieden, da für eine Entscheidung auch der Gesundheitszustand der Patienten sechs Monaten nach dem Impfschaden maßgeblich für die Entscheidung sei. Zudem wiesen die Behörden darauf hin, dass eine Entscheidung bei dieser Art der Anträge mit einem größeren Zeitaufwand verbunden sei. Das Infektionsschutzgesetz sieht einen Anspruch auf Versorgungsleistungen nach Impfschäden vor. Impfschäden werden definiert als “die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung”. Leichte Impfreaktionen wie beispielsweise Fieber, Kopfschmerzen oder Schüttelfrost fallen also nicht in diese Kategorie, sondern es handelt sich um schwerwiegendere Vorfälle. In seinem Sicherheitsbericht schrieb das Paul-Ehrlich-Institut Ende Dezember: “Nach derzeitigem Kenntnisstand sind schwerwiegende Nebenwirkungen sehr selten und ändern nicht das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfstoffe” gegen das Coronavirus.