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Im Prozess um "Badewannenmord" in München fordert Staatsanwaltschaft Freispruch

Im spektakulären Wiederaufnahmeverfahren in einem als Badewannenmord bekannt gewordenen Todesfall einer 87 Jahre alten Frau hat die Staatsanwaltschaft München Freispruch für den Angeklagten gefordert. Auch die Verteidigung beantragte am Montag vor dem Landgericht München I, den 62-jährige Manfred G. freizusprechen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Ein Urteil könnte am Freitag fallen.

Die von dem damals als Hausmeister einer großen Wohnanlage tätigen G. betreute Seniorin wurde im Oktober 2008 tot in ihrer Badewanne gefunden. Da ein Gerichtsmediziner Hämatome unter der Kopfhaut entdeckte, ging die Polizei von einem Tötungsdelikt aus.

Als engster Vertrauter wurde G. festgenommen und 2009 wegen Mordes aus Habgier verurteilt. Der Vorwurf eines Gelddiebstahls wurde bereits im damaligen Verfahren widerlegt. Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin einen Streit als Grund für den Mord an.

Der Bundesgerichtshof hob das erste Urteil auf, 2012 wurde G. aber erneut und diesmal rechtskräftig verurteilt. G., der insgesamt bereits 13 Jahre und sieben Monate im Gefängnis saß, bestritt einen Mord immer.

Erst zwei nach jahrelanger Haft entstandene neue Gutachten wiesen darauf hin, dass der Ertrinkungstod der Seniorin ein Unfall gewesen sein könnte. G. kam auf Grundlage dieser Gutachten im August vergangenen Jahres frei. Das Landgericht musste den Fall neu aufrollen.

hex/cfm