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Höhere Geldstrafe für früheren Oberbürgermeister von Hannover wegen Rathausaffäre

In einem neuen Prozess um die sogenannte Rathausaffäre ist der frühere Oberbürgermeister von Hannover, Stefan Schostok (SPD), wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt worden. Das entschied das Landgericht in Hannover nach Angaben eines Sprechers am Dienstag nach einer eintägigen Verhandlung. Aufgrund einer erfolgreichen Revision der Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof (BGH) musste es sich erneut mit dem Fall befassen, es ging dabei jedoch nur um die Höhe des Strafmaßes.

Das Landgericht der niedersächsischen Landeshautstadt hatte Schostok davor im März 2022 wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft bemängelte das Strafmaß und war damit vor dem BGH erfolgreich. Das Urteil selbst samt Feststellungen zur Schuldfrage blieben bestehen, der Fall wurde nicht neu verhandelt.

In der Rathausaffäre ging es um eine unberechtigte Monatszulage, die Schostoks früherer Büroleiter zwischen 2015 und 2018 erhielt. Laut Urteil von 2022 zufolge hätte Schostok zumindest ab Oktober 2017 erkennen können, dass die Zahlungen beamtenrechtlich unzulässig waren. Da er nichts tat, verletzte er nach Feststellungen der Richterinnen und Richter seine Pflicht zum Schutz städtischen Vermögens. Er selbst profitierte nicht.

Bei seinem damaligen Urteil wertete das Landgericht Belastungen durch die öffentliche Berichterstattung sowie drohende etwaige disziplinarrechtliche Konsequenzen als strafmildernd, weshalb die Staatsanwaltschaft vor den BGH zog. Dieser gab der Anklagebehörde später Recht und stellte fest, dass das Gericht dazu keine "konkrete Feststellungen" getroffen habe, und ordnete in diesem Punkt eine neuerliche Verhandlung über das Strafmaß für Schostok an.

Nach der neuen Verhandlung am Dienstag kamen die Richterinnen und Richter nach Angaben des Sprechers unter anderem nach der Vernehmung einer Zeugin aus der Pressestelle der Stadt zu der Einschätzung, dass Schostok damals durch das mediale Interesse nicht besonders belastet war. Entsprechend erhöhte sich die Höhe der Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Landgericht und der BGH befassten sich bereits zum wiederholten Mal mit dem Fall. Im April 2020 war Schostok in einem ersten Prozess zunächst freigesprochen worden, während sein Büroleiter zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt wurde.

Beide Urteile hob der Bundesgerichtshof im Sommer 2021 auf. In einem zweiten Prozess verurteilte das Landgericht Schostok im März 2022 zu einer Geldstrafe von 9000 Euro und sprach seinen ehemaligen Büroleiter frei. Dessen Strafe ist inzwischen rechtskräftig.

Schostok selbst scheiterte im Februar 2023 mit seiner Revision gegen seine Verurteilung. Der Revision der Staatsanwaltschaft mit Blick auf die Höhe der Strafzumessung gab der BGH dann im Oktober vergangenen Jahres statt.

bro/cfm