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Höchststrafe für Axtmörder aus nordrhein-westfälischem Kalletal rechtskräftig

Rund ein halbes Jahr nach Prozessende ist das Urteil im Fall eines Axtmörders aus dem nordrhein-westfälischen Kalletal rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten gegen die Höchststrafe wurde verworfen, wie der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht Detmold hatte den Mann im Februar wegen Mordes aus Heimtücke und Vergewaltigung zu lebenslanger Haft verurteilt.

Zudem stelle das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Darüber hinaus verhängte es eine anschließende Sicherungsverwahrung. Laut Urteil tötete der Mann im Juni 2022 den neuen Partner seiner früheren Lebensgefährtin heimtückisch, indem er ihm beim Schlafen eine Axt in den Kopf schlug. Anschließend vergewaltigte der 37-Jährige seine Exfreundin und zwang sie mit ihren beiden kleinen Kindern danach zur Flucht in ein Auto.

Bei einer Verkehrskontrolle im niedersächsischen Rinteln am darauffolgenden Morgen flüchtete er zu Fuß. Seine im Wagen sitzende Exfreundin berichtete den Beamten anschließend von der Tat. Nach dem Mann wurde wochenlang mit einem internationalen Haftbefehl gefahndet. Rund einen Monat nach seiner Flucht wurde er in Brandenburg an der deutsch-polnischen Grenze von Spezialeinsatzkräften festgenommen.

Der Verurteilte war im März 2022 mit seiner damaligen Lebensgefährtin und deren beiden minderjährigen Söhnen aus Kiew vor dem Ukraine-Krieg nach Deutschland geflüchtet. Zwischen einem 39-Jährigen, der sich um die Familie kümmerte, und der Frau entwickelte sich eine Beziehung. Zwischen der Frau und ihrem bisherigen Lebensgefährten kam es zur Trennung. Aus Wut und Verzweiflung darüber tötete der Mann sein schlafendes Opfer.

ald/cfm