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Herzstillstand nach Einnahme von Anti-Baby-Pille! Frau verklagt Bayer auf 200.000 Euro Schadenersatz

Eigentlich hatte Felicitas Rohrer (36) aus Freiburg ein ganz anderes Leben bekannt. In ihren jungen Jahren war die Frau sportlich und gesund. Sie wollte Tierärztin werden und hatte ihre Ausbildung gerade beendet. Doch mit 25 Jahren änderte sich ihr Leben urplötzlich. Denn dann erkrankte die junge Frau schwer. Schuld an dieser Erkrankung soll nach Felicitas Ansicht die Pharmafirma Bayer sein. Aus diesem Grund hat sie das Unternehmen auf 200.000 Euro Schmerzensgeld verklagt.

Junge Frau schwer erkrankt – War die Anti-Baby-Pille von Bayer Schuld?

Felicitas Leidnesweg begann bereits im Jahr 2009. Damals war die Frau plötzlich zusammengebrochen und hatte sogar in Lebensgefahr geschwebt. Ärzte stellten einen Herzstillstand fest und mussten die damals 25-Jährige sogar reanimieren. Schuld an der Erkrankung soll angeblich eine Anti-Baby-Pille des Bayer-Konzerns gewesen sein. Bei Felicitas fing die Erkrankung zunächst schleichend an. Immer häufiger hatte die Frau Schmerzen in der Brust und konnte fast nur noch sitzend schlafen. Bei einem Aufenthalt in der Uniklinik in Freiburg bekam die Frau dann eine Lungenembolie mit anschließendem Herzstillstand. Nur knapp war Felicitas damals mit ihrem Leben davongekommen. Schon kurz nach dem Vorfall hatte die Patienten die Pille “Yasminelle“, von Bayer in Verdacht, das Gesundheitsproblem ausgelöst zu haben. Denn das Bundesinstitut für Arzneimittel hatte kurz darauf festgestellt, dass etwa neun bis zwölf Frauen auf 10.000 Fälle nach der Einnahme des Wirkstoffs “Drospirenon“ eine venöse Thromboembolie erlitten hatten. Dieser Wirkstoff ist der Hauptbestandteil der “Yasminelle”-Pille.

1. Klage von Felicitas wurde abgelehnt

Seit mehr als 10 Jahren befindet sich Felicitas nun in einem Rechtsstreit mit der Bayer Vital GmbH. Die Frau fordert Schadensersatz und Schmerzensgeld für die schlimmen Vorfälle aus dem Jahr 2009. Im Jahr 2018 hatte Felicitas den Prozess in erster Instanz verloren. Damals hatte das zuständige Gericht entschieden, dass die gesundheitlichen Probleme der Frau nicht eindeutig auf die Einnahme der Anti-Baby-Pille zurückzuführen seien. Nun ist die Berufungsverhandlung am OLG Karlsruhe gestartet. Seit Dienstag streiten dort nun erneut die Sachverständigen. Der vom Bayer-Konzern verpflichtete Sachverständige versucht dem Gericht zu beweisen, dass die gesundheitlichen Problem von Felicitas ihren Ursprung auch in einem 4 Wochen vor der Thrombose durchgeführten Langstreckenflug aus Thailand haben könnten. Allerdings sagt der Experte selbst, dass diese Möglichkeit ziemlich gering sei. Das Urteil in diesem polemischen Fall wird für den 25. Juni erwartet.

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