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Herbstwelle: Neue Booster-Impfung für Corona kommt! Wird Boostern doch wieder Pflicht?

Das Robert-Koch-Institut (RKI) lässt bereits Alarmglocken läuten, die Neuinfektionen mit dem Coronavirus nehmen spürbar zu. Halb Deutschland scheint schon wieder von einer Erkältung heimgesucht zu sein. Ab nächster Woche wird eine Auffrischungsimpfung gegen das Virus dank eines neuen Impfstoffs möglich sein. Stellt sich die Frage: Wird das sogenannte Boostern wieder zur Pflicht?

Vorschusszahlungen für Corona-Auffrischungsimpfungen

In den Arztpraxen müssen die Patienten zuerst für die Impfung bezahlen und können sich dann die Kosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Das einfache Vorzeigen der Krankenkassenkarte reicht nicht mehr aus. Diese Regelung gilt allerdings nur für Hessen, da sich die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung in diesem Bundesland noch nicht auf die Höhe der ärztlichen Vergütung für jede durchgeführte Corona-Impfung einigen konnten. Dieser Disput besteht bereits seit April. Die hessischen Krankenkassen sind der Überzeugung, dass das vorliegende Honorar-Angebot angemessen ist und dem Bundesdurchschnitt in anderen Bundesländern entspricht. Daher sind sie überrascht, dass keine Einigung erzielt wurde, so Riyad Salhi von der AOK Hessen.

Karl Roth, Sprecher bei der Kassenärztlichen Vereinigung, sieht die Situation anders. Er hält das Angebot für unzureichend und berücksichtigt nicht den zusätzlichen Aufwand, den die Corona-Impfungen für Ärzte mit sich bringen. Roth betont, dass es in anderen Bundesländern oft einen Zuschlag für andere Impfungen gab, als Teil der Honorarverhandlungen für Corona-Impfungen.

Unstimmigkeiten über die Kosten der Corona-Impfung

Diese fehlende Einigung hat für die meisten Patienten lediglich den lästigen Aspekt, dass sie die Kosten selbst tragen und sich dann um die Erstattung kümmern müssen. Für andere, insbesondere Patienten in Pflegeheimen, hat dies schwerwiegendere Folgen, da sie oft nicht in der Lage sind, selbst in Vorleistung zu gehen. Dies könnte zu Verzögerungen bei der Auffrischungsimpfung führen. Die SPD im Landtag ist mit dieser Situation unzufrieden und fordert Gesundheitsminister Kai Klose auf, sich für eine schnelle Einigung zwischen den Krankenkassen und der KV einzusetzen. Für diejenigen, die in der Lage sind, sich die Auffrischungsimpfung in einer Praxis zu holen, steht ein neuer Impfstoff zur Verfügung. Dieser kann ab dem 12. September von den Praxen bestellt werden und wird voraussichtlich ab Mitte der kommenden Woche verabreicht. Dieser Impfstoff ist besser auf die aktuellen Varianten des Coronavirus abgestimmt.

Auffrischungsimpfung für Risikogruppen empfohlen

Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission die Auffrischungsimpfung für Risikogruppen, einschließlich Menschen mit Vorerkrankungen, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und Personen über 60 Jahre. Diese Gruppen erhalten die Kosten für die Booster-Impfung in der Regel von ihrer Krankenkasse erstattet. Der Frankfurter Virologe Martin Stürmer stimmt dieser Empfehlung voll und ganz zu und betont die Bedeutung des zeitlichen Abstands zur letzten Impfung oder Infektion, der mindestens sechs Monate betragen sollte. Stürmer weist darauf hin, dass die neue Variante EG 5 zwar ansteckender, aber nicht gefährlicher sei als ältere Varianten und dass die Grundimmunität mittlerweile ausreichend sei, um schwere Verläufe zu verhindern.

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