Die monatelangen Leistungskürzungen der Jobcenter sind teilweise verfassungswidrig: Wer hat jetzt Grund zum Jubeln und bekommt Geld zurück?
Die Jobcenter drehten Hartz-IV-Empfängern in der Vergangenheit den Geldhahn zu, wenn diese ihren Pflichten nicht nachkamen. Hartzer, die ein Jobangebot ausschlugen oder Fördermaßnahmen ablehnten, mussten damit rechnen, dass ihnen 30 Prozent des Regelsatzes gestrichen wurden – ersatzlos! Nun ändert sich alles!
Wer innerhalb eines Jahres mehrfach negativ auffiel, verlor sogar 60 Prozent oder das komplette Arbeitslosengeld II, dazu die Kosten für Unterkunft und Heizung. Eine Sanktion galt immer gleich drei Monate.
Jetzt hat das Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe entschieden, dass die Kürzungen um 60 Prozent oder mehr unvereinbar sind mit dem Grundgesetz. Das heißt rückwirkend im Klartext: Hartz-IV-Empfänger, denen das passiert ist, können darauf hoffen, dass sie das ihnen zustehende Geld doch noch ausbezahlt bekommen.
Allerdings nur, wenn sie sich gegen die rechtswidrigen Bescheide gewehrt haben – alle anderen gucken mal wieder blöd aus der Wäsche und gehen leer aus. Und auch wer sich vor dem Urteilsspruch über Kürzungen über 30 Prozent beschwert hat, muss jetzt erstmal abwarten. Bei allen offenen Verfahren wir im Einzelfall entschieden – das dauert!