Der suspendierte Oberbürgermeister von Halle an der Saale, Bernd Wiegand (parteilos), soll sich wegen einer mutmaßlichen Falschaussage vor Gericht verantworten. Das Landgericht der sachsen-anhaltischen Stadt ließ die Anklage gegen ihn teilweise zu, wie es am Dienstag mitteilte. In Bezug auf weitere Vorwürfe in der sogenannten Datenaffäre lehnte es die Eröffnung des Hauptverfahrens hingegen ab.
Die Staatsanwaltschaft hatte Wiegand und seiner früheren Büroleiterin vorgeworfen, dass sie einer beurlaubten Mitarbeiterin einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft ohne Befugnis mithilfe eine neuen Passworts auch weiterhin Zugriff auf das Datennetz dieser Gesellschaft ermöglicht hätten. Eine Beteiligung Wiegands werde hier aber nicht mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit nachzuweisen sein, erklärte das Gericht nun.
Es sei voraussichtlich nicht zu beweisen, dass er sich an der Beschaffung eines neuen Passworts beteiligt habe. Auch gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass er von dem neuen Passwort gewusst und nichts unternommen habe.
Ebensowenig sei voraussichtlich nachzuweisen, dass die beiden bewusst in Kauf genommen hätten, dass die beurlaubte Mitarbeiterin Daten ausspähen würde. Die Angestellte sei vielmehr davon ausgegangen, dass sie weiter auf die Daten zugreifen dürfe.
In Bezug auf die mutmaßliche Falschaussage wurde das Hauptverfahren dagegen eröffnet. Wieland wird zur Last gelegt, dass er in einem Prozess wegen der Abberufung des Geschäftsführers der Wirtschaftsförderungsgesellschaft wahrheitswidrig eine angebliche Vereinbarung mit dem Mann über die beurlaubte Angestellte beschrieben haben soll.
Die Staatsanwaltschaft kann sich gegen die teilweise Nichtzulassung der Anklage noch mit einer Beschwerde an das Oberlandesgericht Naumburg wenden. Darum setzte das Landgericht am Dienstag noch keine Termine an.
Wiegand war 2012 zum Oberbürgermeister von Halle gewählt worden. Im Oktober 2019 wurde der Diplomverwaltungswirt wiedergewählt. Seit zweieinhalb Jahren ist er vorläufig seines Amts enthoben.
Er soll Anfang 2021 als Oberbürgermeister gegen die in der Coronaverordnung vorgesehene Impfreihenfolge verstoßen haben, ein Disziplinarverfahren wurde begonnen. Ein Strafverfahren deswegen blieb ihm aber erspart. Wiegands Amtszeit läuft noch bis Oktober 2026.
smb/cfm