Zwei Jahre nach einem Messerangriff in einem ICE in Bayern ist das Hafturteil gegen den Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Freitag in Karlsruhe mit, dass er die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München verworfen habe. Dieses hatte den zur Tatzeit 27-Jährigen im Dezember vergangenen Jahres des mehrfachen versuchten Mordes schuldig gesprochen und eine Haftstrafe von 14 Jahren verhängt. (Az. 3 StR 244/23)
Das Gericht sah als erwiesen an, dass der als Flüchtling nach Deutschland gekommene, in Syrien geborene Palästinenser sich ab 2017 in seinem Glauben extrem radikalisiert hatte. Er habe eine terroristische Gewalttat begehen wollen. Dafür sei er am 6. November 2021 in einen ICE gestiegen, der von Passau nach Nürnberg fuhr. Dort attackierte er dem Urteil zufolge vier Passagiere mit einem Messer. Sie wurden schwer verletzt, überlebten aber.
In dem Prozess in München ging es vor allem um die Frage, ob der Angeklagte im Wahn aufgrund einer Schizophrenie oder aus islamistischen Motiven gehandelt hatte. Nach der Tat bezeichnete er sich selbst als psychisch krank. Das Gericht hörte dazu sieben psychiatrische Gutachter und stellte auf Grundlage der Gutachten fest, dass der Mann nicht schizophren und voll schuldfähig war. Eine Krankheit habe er nur vorgetäuscht. Der Angeklagte zog gegen das Urteil vor den BGH, hatte dort aber nun keinen Erfolg. Der BGH fand keine Rechtsfehler.
smb/cfm