Im Stuttgarter Großverfahren um die rechtsextremistische Organisation Gruppe S. hat die Bundesanwaltschaft Haftstrafen zwischen zwei Jahren und acht Monaten sowie sieben Jahren für die Angeklagten gefordert. Für den mutmaßlichen Anführer Werner S. forderte die Anklage die längste Strafe, wie eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag mitteilte. Sie wirft den Angeklagten die Gründung einer terroristischen Vereinigung sowie zum Teil Waffendelikte vor, S. zudem die Rädelsführerschaft.
Das seit Mitte April 2021 laufende Mammutverfahren am Stuttgarter Oberlandesgericht nähert sich nach mehr 160 Prozesstagen damit seinem Ende. Nach dem zweitägigen Plädoyer der Staatsanwaltschaft kommen nun die mehr als 20 Verteidiger der noch elf Angeklagten zu Wort. Ein zwölfter Angeklagter, der sich nicht in Untersuchungshaft befand, starb nach Gerichtsangaben unter bisher ungeklärten Umständen in der vergangenen Woche.
Ein Urteil könnte noch in diesem Jahr ergehen. Die Mitglieder der Gruppe S., darunter auch Verwaltungsangestellte, sollen seit Herbst 2019 Aktionen "zum Umsturz der politischen Ordnung" geplant haben. Dabei soll auch von bewaffneten Überfällen auf Moscheen die Rede gewesen sein.
Auch über Anschläge auf Grünen-Politiker wie Robert Habeck und Anton Hofreiter sei gesprochen worden. Nach Ansicht der Anklage vertraten die Mitglieder der Grupe in umfangreichen Chats und Telefonaten, welche die Ermittler mitschnitten, eine offen nationalsozialistische Gesinnung.
Die Anklage stützte sich neben den Chatprotokollen auf die Aussage eines Gruppenmitglieds, das heute in einem Zeugenschutzprogramm lebt. Hans-Peter U., der an den Treffen der Gruppe S. teilgenommen hatte, führte die Ermittler auf die Spur der Verdächtigen und agierte als V-Mann.
bst/cfm