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Haftstrafe für selbsternannten König von Deutschland in Sachsen-Anhalt

Das Amtsgericht Wittenberg in Sachsen-Anhalt hat den selbsternannten König von Deutschland, Peter Fitzek, wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der der Reichsbürgerszene nahestehende Angeklagte im März vergangenen Jahres in einem Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Frau während einer verbalen Auseinandersetzung zunächst gegen eine Tür gestoßen und ihr dann einen Fußtritt versetzt hatte, wie ein Sprecher des Landgerichts Dessau am Donnerstag mitteilte.

Zwei Bundeswehrsoldaten, die ihr zu Hilfe kamen und den Angeklagten aus dem Gebäude führten, beschimpfte er demnach als "Faschistenschweine". Fitzek, dessen Verteidiger einen Freispruch gefordert hatte, verließ den Angaben zufolge während der mündlichen Urteilsbegründung den Sitzungssaal. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fitzek hatte 2012 ein eigenes "Königreich" ausgerufen und sich sogar krönen lassen. Er stand bereits mehrfach vor Gericht und saß auch schon unter anderem wegen unzulässiger Versicherungsgeschäfte im Gefängnis.

Das sogenannte Königreich Deutschland gilt als einer der größten Zusammenschlüsse der Reichsbürgerszene und breitet sich von Sachsen-Anhalt auch in andere Bundesländer - vornehmlich im Osten - aus. Ziel des Fantasiestaats ist es, ein von der Bundesrepublik Deutschland unabhängiges Staatswesen zu errichten. Fitzek verspricht unter anderem ein steuerfreies Wirtschaftssystem sowie ein zinsfreies Geldsystem und versuchte, eine eigene "Gesundheitskasse" aufzubauen.

Seit einiger Zeit versucht die Reichsbürgergruppe, unter anderem in Sachsen Immobilien zu kaufen, um "Gemeinwohldörfer" zu errichten. Die Gruppe um Fitzek steht in mehreren Bundesländern im Fokus des Verfassungsschutzes.

hex/cfm