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Häftling hat in Karlsruhe Erfolg nach Ablehnung von Entschädigung für Durchsuchung

Ein Strafgefangener aus Bayern ist vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich dagegen vorgegangen, dass ihm nach einer rechtswidrigen körperlichen Durchsuchung keine Entschädigung zugesprochen wurde. Diese Entscheidung des Landgerichts Regensburg verletze den Mann in seinem Persönlichkeitsrecht, erklärte das Verfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe. Der lebenslang inhaftierte Mann musste sich nach einem Familienbesuch im Gefängnis komplett ausziehen, Wärter untersuchten unter anderem Mund und Intimbereich. (Az. 2 BvR 78/22)

Schon gegen die Durchsuchung an sich war der Häftling im Nachhinein erfolgreich vor dem Verfassungsgericht vorgegangen. Das Landgericht Regensburg stellte daraufhin fest, dass sie rechtswidrig gewesen sei. Die von dem Gefangenen verlangte Entschädigung von 500 Euro sprach es ihm aber nicht zu. 

Dabei habe es die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht genau genug berücksichtigt, erklärte Karlsruhe nun. Es hob das Regensburger Urteil auf, das Landgericht muss erneut über die Entschädigung entscheiden.

smb/pw