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Habeck einigt sich mit Fernwärmebranche auf gelockerte Klimaschutzvorgaben

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat sich mit Wirtschaftsverbänden und Gemeindevertretern auf lockerere Klimaschutzvorgaben für Fernwärmenetze verständigt. Die Zielvorgabe, dass ab 2030 mindestens die Hälfte der Fernwärme jedes Netzes mit erneuerbaren Energien oder durch Abwärme produziert wird, soll nun insgesamt für alle Netze gelten, wie das Ministerium am Montag mitteilte. Im Einzelfall sei dann eine "flexible Umsetzung in Abhängigkeit von der lokalen Situation und dem Alter der vorhandenen Anlagen möglich".

Nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur (dena) ist die Fernwärmeerzeugung in Deutschland derzeit noch überwiegend durch fossile Energieträger geprägt. So lag der Anteil erneuerbarer Energien im Fernwärmenetz 2021 bei lediglich 22 Prozent. Branchenverbände hatten das verpflichtende 50-Prozent-Ziel für jedes Netz als nicht umsetzbar zurückgewiesen. Beim Ziel, die Fernwärmenetze bis 2045 gänzlich zu "dekarbonisieren" bleibt es aber.

Bis dahin soll Plänen der Bundesregierung zufolge auch der Anteil der Haushalte, die mit Fernwärme heizen, auf ein Drittel erhöht werden. Derzeit ist Fernwärme in gut 14 Prozent der Haushalte verfügbar. In einer gemeinsamen Erklärung vereinbarten Bundeswirtschaftsministerium und Branchenvertreter nun, künftig jedes Jahr 100.000 Wohnungen an das Fernwärmenetz anzuschließen.

Habeck hatte Verbände wie den Bundesverband Fernwärmeleitung, den Deutschen Städtetag, den Deutschen Gewerkschaftsbund und die Deutsche Umwelthilfe zusammen mit Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) zu einem Fernwärmegipfel geladen. Laut der gemeinsamen Erklärung der Teilnehmer vereinbarten sie auch, dass möglichst schnell ein Plan vorliegen soll, "in welchen Gebieten innerhalb der nächsten zehn Jahre Wärmenetze auf- und ausgebaut werden sollen". 

Dies ist vor dem Hintergrund der umstrittenen Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) von Bedeutung: Denn wer in den kommenden Jahren einen Fernwärmeanschluss bekommt, soll "von der Pflicht zum Einbau einer die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien erfüllenden Heizung befreit werden", wie es in der Erklärung weiter heißt.

Die Vorgabe besagt, dass neue Heizungen künftig zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Klassische Öl- und Gasheizungen können dies nur in Verbindung etwa mit einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung leisten. Ist jedoch ein Fernwärmeanschluss absehbar, könnten alte Öl- und Gaskessel bis dahin auch längerfristig durch neue ersetzt werden.

pe/bro